Antrag "Nutzung der Innenstadt-Parkhäuser für mobilitätseingeschränkte Menschen"

Behandelt in der StaVo am 11.11.2021

Antragstext:

Die Stadt Darmstadt bewirkt durch Gespräche mit den jeweiligen Betreibern, dass in allen Parkhäusern mit barrierefreien Ausgängen in die Innenstadt reservierte Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen in der Nähe dieser Ausgänge zur Verfügung gestellt werden. Mobilitätseingeschränkte Personen können einen speziellen Dauer-Parkausweis beantragen, der zum Parken auf diesen Plätzen berechtigt und der eine direkte Ausfahrt ohne Umweg über einen Bezahlautomaten ermöglicht. Dieser Ausweis wird kostenlos oder gegen eine geringe jährliche Schutzgebühr ausgestellt. Die finanzielle Kompensation wird mit dem Parkhausbetreiber ausgehandelt und von der Stadt übernommen.

Begründung:

Die mehrfach aufgerollte Debatte über die reduzierte Zahl an Parkplätzen für Menschen mit Behinderung auf dem umgebauten Pali-Parkplatz verweist auf ein Problem, das uns im Zuge einer weiteren Umwidmung der Verkehrsflächen in der Innenstadt vermutlich noch öfters beschäftigen wird. Bei einer Unterversorgung mit Behindertenparkplätzen an der Oberfläche können die Betroffenen nicht ohne Weiteres auf die umliegenden Parkhäuser verwiesen werden. Zum einen entstehen dabei deutlich höhere Kosten als bei der Nutzung eines Behindertenparkplatzes, der von Inhaber*innen eines SB-Ausweises mit aG-Vermerk kostenlos genutzt werden kann. Noch wichtiger ist, dass der Weg zum Bezahlautomaten zusätzlichen Aufwand bedeutet und dass die Zeitspanne der Freischaltung nach der Zahlung für mobilitätseingeschränkte Personen unter Umständen zu kurz ist. Gerade wenn ein Rollstuhl noch im Fahrzeug verstaut werden muss kommt es hier regelmäßig zu Problemen. Durch die vorgeschlagene Lösung wird das Parken im Parkhaus für Menschen mit Behinderung attraktiver, was einer Unterversorgung an der Oberfläche entgegen wirkt.


Der Antrag wurde abgelehnt.