Antrag "Ratenzahlung und Strafanzeigen Fahrausweisprüfung"

Behandelt in der Stavo am 23.2.2023

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat wie folgt:

1.Für die im Rahmen der Fahrausweisprüfung erstellten erhöhten Beförderungsentgelte (EBE) wird ein Konzept für eine flexible Ratenzahlung erarbeitet und zügig vor der Sommerpause umgesetzt.

2.Auf das Stellen einer Strafanzeige wird künftig verzichtet. Lediglich der zivilrechtliche Anspruch auf Erhebung des Erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt bestehen.

Begründung:

Mittels zweier Kleiner Anfragen konnte das System der Fahrausweisprüfung in Darmstadt rudimentär nachvollzogen werden. Besonders ins Auge stachen dabei die beiden Aspekte der fehlenden Möglichkeit in Raten zu zahlen als auch der gestellten Strafanzeigen.

Betroffenheit allgemein:

In den Jahren 2018 bis 2021 wurden insgesamt 22.679 Beanstandungen bei der Fahrausweiskontrolle festgehalten. Davon waren 5.271 Feststellungen (23%) sogenannte 7-Euro-Fälle; bei denen bei nachträglichem Vorzeigen des Fahrausweises eine Reduktion umgesetzt werden konnte. 17.408 Feststellungen (77%) waren nicht reduzierte Fälle. Hier wurden jeweils 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Insgesamt wurde die Barzahlerquote mit ca. 20% benannt. Ca. 3.500 Personen konnten im Fahrzeug bezahlen und mussten dabei ihre Personalien nicht angeben. Eine Strafverfolgung ist hier aufgrund der selbstgewählten Grenze von zwei Feststellungen einer Person innerhalb von drei Monaten nicht möglich. Es verbleiben ca. 14.000 Feststellungen mit Erfassung der Personalien.

Ratenzahlung:

Die Barzahlung im Bus ist regelmäßig nur Menschen mit einem bestimmten Einkommen möglich. Die Zahlung von 60 Euro wird Menschen mit geringem Einkommen aber nicht dadurch ermöglicht, dass die Zahlung innerhalb der kommenden sieben Tage umzusetzen ist. Eine nicht fristgerecht erfolgte Zahlung führt zu weiteren Schritten im Inkasso-Prozess; beginnend mit einer Mahnung. Die Kosten steigen. Diese Mehrbelastung der festgestellten Fahrgäste kann durch eine Ratenzahlung verhindert werden und ist bundesweit übliches Verfahren.

Strafanzeige:

In den Jahren 2018 bis 2021 wurden 2.763 Strafanzeigen gestellt. Da eine Strafanzeige regelmäßig nach zweimaliger Feststellung innerhalb von drei Monaten erfolgt, liegen hinter jeder Strafanzeige zwei EBE; also 5.526 Feststellungen. Es werden folglich ca. 32% aller Feststellung bzw. ca. 40% aller nicht bar vor Ort beglichenen Feststellungen zu Anzeige gebracht.

Die Anzeigen, zumindest im erfragten Zeitraum (2018 bis 2021), haben zu keinem Zeitpunkt zu einer Verurteilung führten. Deren Nutzen kann folglich als nicht geben festgestellt werden.

Das “Erschleichen von Leistungen” ist als Antragsdelikt definiert. Das Verkehrsunternehmen kann daher selbstständig auf eine Anzeige verzichten.