Antrag "Überprüfung der Ausrüstung der Lichtsignalanlagen"

In der StaVo am 30.1.2020

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, für die Lichtsignalanlagen (LSA) in Darmstadt untersuchen zu lassen und eine Vorlage zur Nach- bzw. Umrüstung zu erstellen für die:

  • Verkehrstechnische Überprüfung, welche Anlagen mit einer Grünzeit-Anforderung für Fußgänger /Radfahrer als so genannte Bettelampeln ausgerüstet sind und ob der Rückbau der Anforderung in Frage kommt;
  • Verkehrstechnische Überprüfung, für welche Anlagen eine getrennte Signalisierung für Fußgänger und Radfahrer wegen großer Räumzeit-Unterschiede sinnvoll ist und deren Nachrüstung;
  • Nachrüstung aller LSA und Fußgängerschutzanlagen mit Auffindesignal (Tackerton), soweit noch nicht vorhanden;
  • Nachrüstung von Fußgängerüberwegen mit taktilen Elementen und akustischen Freigabesignalen für die Grünphase als akustische Leuchttürme, anzufordern mit Taster, diese versehen mit vibrierendem Richtungspfeil für die Fußgängerfurt und erhaben geprägten Zusatzinformationen zu Mittelinseln und Gleisen, sofern noch nicht vorhanden;
  • Nachrüstung von vorhandenen gelb blinkenden Warnsignalen für das Queren eines Fußgängerüberweges durch Bus/Straßenbahn (angewendet bei eigenem Bahnkörper und geteilten Fahrbahnen) mit zusätzlichem sich unterscheidendem akustischen Zusatzsignal.

Begründung

Im Stadtgebiet ist eine Reihe von Lichtsignalanlagen mit Programmen ausgestattet, welche eine Grünphase für Fußgänger, durch Signalbild auch für Radfahrer nur nach Betätigung einer Taste schalten. Dies kann durchgehend oder nur in Schwachverkehrszeiten wirksam sein. Die jeweiligen Gründe sind nicht nachzuvollziehen. Die Schalter für die Grünanforderung irritieren den Passanten, der nicht weiß, ob die Betätigung notwendig ist oder nicht. Gerade das Überqueren von Straßen ist für Blinde und Sehbehinderte mit Gefahr verbunden. Es gibt hierzu ausgeklügelte technische Einrichtungen, die aber möglichst einheitlich im Stadtgebiet eingebaut sein sollten. Eine akustische Unterstützung des bei geteilten Fahrbahnen verwendeten gelb blinkenden Warnlichtes bei Annäherung von Bus oder Straßenbahn würde auch für Sehende die Sicherheit erhöhen. Bei einer Begehung mit Blinden und Sehbehinderten wurde festgestellt, dass bei Bordsteinabsenkungen an Überwegen keinesfalls auf Null abgesenkt werden darf, sondern eine Resthöhe von ca. 3 cm für das Ertasten verbleiben muss.

Eine schnelle Einführung zum Thema finden Sie hier.

 


Der Antrag wurde angenommen.