Antrag "Bebauung des ehemaligen Echo-Geländes"

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aufgefordert,

1. Die Bebauung des sogenannten Holzhofparks, also des Geländes zwischen der Stephanstraße, der Holzhofallee, der Schöfferstraße und der Hochschule Darmstadt (ehemaliges Echo-Gelände) mit einer Wohnanlage sollte planungsrechtlich mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB erfolgen.

2. Die Investoren sollten durch den Magistrat dazu veranlasst werden, nach § 9 Ziffer 7 BauGB einen Anteil von:

a) 45% der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau folgendermaßen aufgeteilt nach den  beiden Förderwegen des Landes Hessen:

- 25% der errichteten Wohneinheiten sind im Rahmen eines 2. Förderweges des Landes Hessen als öffentlich geförderter Wohnungsbau für kleine bis mittlere Einkommen zu errichten
- 20% der errichteten Wohneinheiten sind als öffentlich geförderter Wohnungsbau nach den klassischen Einkommensgrenzen (sozialer Wohnungsbau) zu errichten
- von den Quoten darf unter der Maßgabe, dass diese addiert 45% ergeben um fünf Prozentpunkte in beide Richtungen abgewichen werden.

b) mindestens aber 30% (nach dem Vorbild anderer Groß- und Universitätsstädte mit stark steigenden Grundstücks- und Mietkosten) der Wohnungen im geförderten   Wohnungsbau der beiden unter 2a) genannten Förderwege, hälftig je Förderweg, zu errichten.

3. Sollten die Investoren sind sich hierzu nicht bereit finden, wird der Magistrat beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren selbst durchzuführen, das den Anteil von 45% an gefördertem Wohnungsbau vorsieht.

Hintergrund

Der Antrag dient dem Zweck und dem Wunsch der Fraktionen den Anteil preisgebundenen Wohnraums in Darmstadt zu erhöhen. Wir haben vereinbart, bei Bauleitplanverfahren, die sich dafür eigenen, Änträge dieser Art zu stellen - auch und gerade bei größeren Bauvorhaben privater Investoren ist die Diskussion um die Schaffung des dringend benötigten geförderten und bezahlbaren Wohnraums unserer Meinung nach notwendig und geboten.

Mit einem Anteil von insgesamt 45 % geförderten Wohnungen (klassische Sozialwohnungen und Wohnungen nach dem 2. Förderweg für mittlere Einkommen) soll hier unsere Forderung nach der wichtigen sozialen Durchmischung von Wohngebieten verdeutlicht werden.

Das Erfordernis eines Bauleitplanverfahrens auf der ehemaligen Fläche des Darmstädter Echos ergibt sich aus bisherigen Nutzung der Fläche als gewerbliche Baufläche. Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom April 2006 mit späteren Änderungen weist diese Fläche als gewerbliche Baufläche aus.