Antrag "Für eine genossenschaftliche Energiewende!"

Behandelt in der Stavo am 19.05.2022

Antragstext:

Die Stadt Darmstadt schafft Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, in Darmstadt in den Klimaschutz zu investieren. Dazu bietet der Eigenbetrieb IDA im Rahmen der geltenden Ausschreibungspflichten geeigneten Energiegenossenschaften und vergleichbaren Bürgerprojekten in Darmstadt Umgebung gezielt Dachflächen für Fotovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden an.

IDA unterstützt die bürgerschaftlichen Auftragnehmer im Planungsprozess, etwa durch beschleunigte Verfahren und die Bereitstellung benötigter Informationen und Gutachten zur Statik und zum Brandschutz. Bürgerschaftlichen Auftragnehmern werden die unentgeltlichen Nutzung der Dachflächen und die unentgeltliche Nutzung notwendiger Stell- und Wandflächen für Elektroinstallationen gewährt.

Falls im Rahmen des Projekts auch Ladeinfrastruktur für E-Mobilität hergestellt wird oder anderweitig zusätzliche Bedarfe für elektrischen Strom entstehen, so haben bürgerschaftliche Auftragnehmer das Vorrecht, diesen Strom aus der installierten PV zu liefern.

Nach der Errichtung der Anlagen tritt die Stadt Darmstadt als Stromkäuferin des lokal erzeugten PV-Stroms auf, wobei sich der jährlich zu überprüfende und ggf. anzupassende Vergütungspreis am GewerbekundenÖkostromtarif der Entega abzüglich einer noch auszuhandelnden „Öko-Dachdividende“ orientiert.

Begründung:

Die Energiewende ist eine Chance, die Energieproduktion zu dezentralisieren und zu demokratisieren. Insbesondere die Photovoltaik eignet sich wegen der Skalierbarkeit der Anlagen hervorragend, die ökologische Wende mit einer ökonomischen Wende zu verbinden.

Die Energiegenossenschaft Darmstadt EG-DA beklagt laut Artikel vom 20.9.2021 im Darmstädter Echo, dass die Stadt bisher nicht daran interessiert war, gemeinsame Projekte auf städtischen Dachflächen zu realisieren. Dabei ist z.B. im Klimaschutzkonzept von 2013 der Willen festgehalten, auch Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu beteiligen. In dem genannten Pressebericht wird die Stadt mit der Aussage zitiert, dass eine Zusammenarbeit mit der Genossenschaft beim weiteren PV-Ausbau „denkbar“ wäre. Dies sollte nun konkretisiert werden. Dabei kann und soll sich die Stadt nicht auf einen einzelnen Antrag zur Behandlung in der Stadtverordnetenversammlung genossenschaftlichen Akteur beschränken, und auch andere Rechtsformen für bürgerschaftliches Engagement bei der Energiewende sollten akzeptiert werden.

Das skizzierte Vergütungsmodell der „Öko-Dachdividende“ stellt sicher, dass der Bezugspreis für die lokal erzeugte Energie für die Stadt attraktiv ist, da er stets unter dem Markt-Bezugspreis vergleichbaren Ökostroms durch den regionalen Energieversorger bleibt. Gleichzeitig kann der bürgerschaftliche Auftragnehmer nur dann einen wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlage sicherstellen, wenn der Strombezug des Gebäudes vorrangig durch die Anlage bedient und dies angemessen vergütet wird.

Info zur Ausschreibungspflicht: ab 300 KW ist eine Ausschreibung der Anlage erforderlich, zwischen 100 und 300 KW muss der Betreiber in Direktvermarktung. Genossenschaften bauen hauptsächlich bis 100 KW.