Haushaltsantrag "Kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in Krippe, Kita und Hort"

Behandelt im Haupt- und Finanzausschuss am 01.12.2022

Antragstext:

Es werden Mittel bereitgestellt für das Angebot eines reduzierten oder kostenlosen Mittagessens in Krippe, Kita und Hort.

Unterstützt werden Familien mit mehr als einem minderjährigen Kind.

Das Mittagessen soll kostenlos sein für Kinder in der Krippe und im Hort sowie in der Kita, wenn Modul C oder D gebucht ist. Kinder in Modul A und B erhalten eine Reduzierung auf den halben Preis.

Hierfür ist ein Budget von 2,5 Mio € im Haushalt vorzusehen.


Begründung und Berechnung

Die Energie- und Inflationskrise bringt immer mehr Haushalte in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Die Ausgestaltung der Hilfprogramme der Bundes- und Landesregierung sind noch nicht bekannt, es scheint aber sicher dass sie die Probleme nur lindern können. Die Kommunen sind ebenfalls gefordert, mit ihren Möglichkeiten gezielt diejenigen Haushalte zu entlasten, die Unterstützung am stärksten benötigen.

Vor diesem neuen Hintergrund reicht es nicht aus, Ermäßigungen bei städtischen Leistungen wie bisher an den Bezug von Sozialleistungen (Teilhabecard) zu binden. Es müssen breitere Schichten erreicht werden. Eine zusätzliche Einkommensprüfung (z.B. bezüglich der Armutsgefährdungsschwelle) ist mit Aufwand für alle Beteiligten und mit Kosten für die Stadt verbunden. Einfacher ist es, Vergünstigungen in Bereichen einzuführen, wo es in der Natur der Sache liegt, dass überdurchschnittlicher Unterstützungsbedarf vorliegt.

In diesem Sinne setzt die Befreiung von der Kostenbeteiligung am Kita-Essen bei jungen Familien mit Kindern an, die im Vergleich zur gesamten Gesellschaft im Durchschnitt finanziell schlechter gestellt sind. Mit dem zusätzlichen Kriterium, dass die Vergünstigung erst ab dem zweiten Kind gilt wird die Zielgenauigkeit noch geschärft.