Antrag "KünstlerInnen in die Kunstkommission"

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt möge prüfen:

  1. Das Gremium Kunstkommission um weitere ExpertInnen (§ 6 GO) aus der Künstlerschaft Darmstadts zu erweitern,
  2. Die ExpertInnen (§ 6 GO) ganz oder teilweise mit Stimmrecht auszustatten,
  3. Die Diskussionsart der Kunstkommission (§ 6 Abs.1 Satz 1) „nicht öffentlich“ zu erweitern, dies könnte ähnlich der Diskussion öffentlich / nicht öffentlich des Gestaltungsbeirats erfolgen, der in seiner derart gestalteten Diskussionsform ( öffentlich / nicht öffentlich) einen transparenten, öffentlichen und demokratischen Weg beschreitet ohne die Sorgfalt gegenüber dem Kunstwerk zu gefährden.
  4. Die Einbeziehung des Kulturausschusses in die Diskussion der Kunstkommission, Möglichkeiten und Gestaltung dieser.

Hintergrund

Mit Magistratsvorlage 2015/0421 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Bildung und Einsetzung einer Kunstkommission. Entsprechend der o. g. Vorlage und der Geschäftsordnung für die Kunstkommission vom 18.11.2015 hat diese die Aufgabe den Magistrat in Angelegenheiten zur Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum zu beraten (§ 1 Satz 1 der GO). Die Kommission besteht entsprechend § 2 der GO aus den Mitgliedern Oberbürgermeister, drei Magistratsmitgliedern, vier Stadtverordneten und vier sachkundigen BürgerInnen. Weitere sachkundige Personen können in beratender Funktion hinzugezogen werden, sind von Amts wegen Bestandteil der Kommission (städt. Kulturreferent, Direktor des Instituts Mathildenhöhe) oder entstammen den beteiligten städtischen Behörden, ebenfalls in beratender Funktion (§ 6 der GO). Die Sitzungen der Kunstkommission sind nicht öffentlich (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der GO).

Die Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0421 verweist auf die Handreichung „Kunst im öffentlichen Raum“ des dt. Städtetages vom März 3013, die den Kommunen den Umgang mit Kunstwerken im öffentlichen Raum beschreibt, darüber erleichtert und Ideen gibt, wie er und die Kommunikation rund um dieses Thema demokratisch, transparent und in aller Sorgfalt gestaltet werden kann. Die Handreichung rät dazu, Kommissionen für öffentliche Kunst als die politischen Gremien beratendes Expertengremium einzurichten. Sie legt, neben den VertreterInnen der städtischen Behörden (Kulturamt, Bau) Wert auf die Hinzuziehung von Experten aus den Bereichen Kunstgeschichte, Museen zeitgenössischer Kunst und Experten aus der dafür qualifizierten Künstlerschaft. Letzteres ist in der Kunstkommission so nicht zu erkennen. Da in Darmstadt eine große Zahl bildender KünstlerInnen leben, Darmstadt darüber hinaus mit der Darmstädter Sezession, dem BKK Darmstadt, dem Sitze des BKK Hessen und dem Künstlerrat als selbstorganisierter Vertretung der KünstlerInnen (Sezession, BBK und Freie), ist es geboten, diesen Sachverstand in die Diskussion um den Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum einzubeziehen.

Begründung:

Die hohe Bedeutung der Kunst im öffentlichen Raum ist in der Begründung der Magistratsvorlage zur Einrichtung der Kunstkommission in aller Deutlichkeit beschrieben. Kunst im öffentliche Raum soll vieles und kann auch vieles – Diskussionen und Nachdenken anstoßen, Kunst sichtbar machen für alle BürgerInnen, sie ist eine Form der niederschwelligen Begegnung mit Kunst.

All das erfordert eine transparente und demokratische Diskussion, die mit aller Sorgfalt mit dem Kunstwerk und seiner Wirkung im Raum umgeht und dabei die Vielfältigen Aufgaben von Kunst im öffentlichen Raum fest und klar im Blick haben sollte.

Dieser transparente,und demokratische und sorgfältige Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum spiegelt sich in der Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0421 an einigen Stellen. Die Geschäftsordnung der Kunstkommission ist da zurückhaltender. Eine Überprüfung der Form der Kunstkommission und der, in Vorlage und Geschäftsordnung beschriebenen Kommunikation der Kunstkommission in die Stadtgesellschaft, ist daher unter den Aspekten und innerhalb des Spannungsfelds Transparenz, demokratische Teilhabe und Sorgfalt im Umgang mit den Kunstwerken zu überprüfen.

Kunst im öffentlichen Raum und der Umgang damit sind ein Spiegel der Gesellschaft.

 

 

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