Änderungsantrag "Streichung der Möglichkeit zur Schaffung von Ersatzwohnraum und Entrichtung von Ausgleichszahlungen"
zu Vorlage 2026/0212 "Ferienwohnungssatzung", abgestimmt auf der StaVo am 05.11.2026
Die §2 Abs. 2, §3 und §4 der Satzung, betreffend Möglichkeit zur Schaffung von Ersatzwohnraum sowie Entrichtung von Ausgleichszahlungen, werden gestrichen.
Begründung
Es erschließt sich nicht, welches legitime Interesse durch die Möglichkeit zur Schaffung von Ersatzwohnraum bzw. zur Leistung von Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden soll.
Das Ziel der Satzung ist laut §1, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. Es geht nicht darum, die „Wohnraumbilanz auszugleichen“, wie in dem zu streichenden §3 Abs. 1 angeführt wird. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass auf für den Wohnungsbau vorgesehenen Flächen auch tatsächlich Wohnraum für den örtlichen Bedarf bereit gestellt wird. Ein Recht für Investoren, für eine neu erstellte Wohnung andernorts Wohnraum als Ferienwohnung aus dem Wohnungsmarkt herauszunehmen, steht dem Ziel der Satzung entgegen.
Die Ausnahmeregelung nach §2 Abs. 3 reicht aus, um Härten für Vermieter oder andere Sondersituationen abzubilden.
- Zustimmung: Die Linke & Tierschutzpartei, UFFBASSE, 2 Stimmen von KADA
- Ablehnung: Volt, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP, AfD
- Enthaltung: 2 Stimmen von KADA
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
