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Änderungsantrag "Verkauf Areal Messeler Straße/Rodgaustraße"

Eingereicht für die Stavo am 18.06.2026

Erhöhte Quote für geförderten Wohnraum

Die BVD Wohnen GmbH und Co. KG wird verpflichtet, anstelle der üblichen Quotenregelung insgesamt 70% der Wohnungen (je 35% im ersten und zweiten Förderweg) als geförderten Wohnraum zu errichten.

Der geförderte Wohnraum ist innerhalb des Projekts so zu verteilen, dass diese Quoten in jedem einzelnen der zu errichtenden Gebäude erfüllt werden.

Begründung:

erfolgt mündlich


Doris Winter
Regina Kremer
und Fraktion

 

Der Antrag wurde abgelehnt.

  • gegen die Ablehnung: Die Linke und Tierschutzpartei, 1 Stimme von KADA, Stadtv. Petri
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