Zum Hauptinhalt springen

Antrag "Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer Veränderungssperre im Gebiet Goethestraße/Eichbergstraße/Herrmannstraße"

abgestimmt auf der StaVo am 05.11.2026

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Für das von Goethestraße, Eichbergstraße und Herrmannstraße umschlossene Gebiet (Flur 5, Flurstücke 486/5, 486/4, 506/2 und 508/1) wird ein Bebauungsplan im Sinne des §30 BauGB aufgestellt, um mögliche Fehlentwicklungen in Bezug auf die Klimaresilienz und die Freiraumqualität zu vermeiden und um die wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt festzuschreiben.
  2. Für das Gebiet unter 1. wird zur Sicherung der Planung eine Satzung für eine Veränderungssperre gemäß §14 BauGB erlassen.

Begründung

Im genannten Gebiet macht die Information die Runde, dass die Nassauische Heimstätte eine Nachverdichtung plane. Unter anderem hätten dort im Mai Vermessungsarbeiten stattgefunden. Die Vermutung liegt nahe, dass zwischen den beiden vierstöckigen Gebäuderiegeln Eichbergstr. 15/15a und Goethestr. 24/26 (Flurstück 486/5) ein weiterer gleichartiger Riegel errichtet werden soll. Auch auf der anderen Seite des letztgenannten Gebäudes wurden Vermessungsaktivitäten beobachtet. Der Abstand zwischen den Häusern würde jeweils bei nur rund 9 Metern liegen. 

Die in den 50er Jahren mit einem Dachboden statt dem obersten Wohngeschoss errichteten Gebäude wurden in einem Abstand gebaut, der für gesunde Wohnverhältnisse als angemessen erachtet wurde. Zuletzt hat die Nassauische Heimstätte den Bereich bereits durch den Neubau Goethestraße 26A und die Aufstockung sämtlicher Bestandsgebäude deutlich nachverdichtet. Die offenbar geplanten weiteren Neubauten würden das Quartier in stärkerem Maße verdichten als das umstrittene und nach Diskussionen veränderte Projekt der Vonovia in der Postsiedlung (Heinestraße 41-59). 

Eine weitere Verdichtung würde zulasten von Grünflächen und des Baumbestands gehen, die Belüftung verschlechtern und die Wohn- und Freiraumqualität im Quartier stark beeinträchtigen. Beispielsweise würden fünf bis sechs gesunde Bäume mit einem Stammdurchmesser in der Größenordnung von 1 Meter gefällt werden müssen, und es würde ein Spielplatzbereich entfallen. Auch die Belichtung in den dunkleren Jahreszeiten der nach Osten bzw. Westen ausgerichteten Längsfassaden der Wohnkomplexe würde stark beeinträchtigt. Einem Bauprojekt mit solchen Folgen muss eine stadtplanerische Meinungsbildung und Entscheidung vorausgehen.

Mit einem Bebauungsplan soll daher vorab verbindlich geregelt werden, welches Maß an weiterer Bebauung städtebaulich verträglich ist und welche Freiräume erhalten bleiben.

Die Veränderungssperre ist notwendig, um zu vermeiden, dass während der Aufstellung des Bebauungsplans das Bauvorhaben aufgrund von BauGB §34 genehmigt werden muss und damit Tatsachen geschaffen werden, die den Planungszielen der Stadt entgegenstehen.

Wir wollen mit unserem Antrag eine öffentliche Diskussion und demokratische Entscheidung über die Entwicklung des Quartiers ermöglichen.

 

  • Zustimmung: Die Linke & Tierschutzpartei, UFFBASSE
  • Ablehnung: CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Volt, KADA, AfD

Der Antrag wurde abgelehnt.

Zurück zum Kopf der Seite