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Antrag "Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren"

Eingereicht für die Stavo am 07.05.2026

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, der städtischen Beteiligungsgesellschaft HEAG mobilo GmbH und ihrem Tochterunternehmen der HEAG mobiBus GmbH die gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne gültigen Fahrschein im Rahmen der Wahrnehmung ihres öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu verzichten. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt bleiben hiervon unberührt.


Begründung:

Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Tausende Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket für Bus oder Bahn zu kaufen.

Für Nutzung von Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. Dieses bildet den zivilrechtlichen Anspruch der Verkehrsunternehmen ab und schließt den Preis des Fahrscheins ein. Darüber hinaus ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein und somit das „Erschleichen“ von Beförderungsleistungen gemäß § 265a StGB eine Straftat. Allerdings wird diese Straftat bei Geringfügigkeit gemäß §248a StGB nur auf Antrag verfolgt. Die Grenze der Geringwertigkeit liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne Fahrschein mit Bus oder Bahn in Darmstadt wird wohl immer unter dieser Schwelle liegen. Auch drei Fahrten liegen darunter – die Schwelle zur Stellen eines Strafantrags gemäß Regelungen des RMV. Folglich ist nach § 265a Abs. 3 i.V.m. § 248a StGB zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich. 

Die HEAG mobilo stellt jährlich rund 500 Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein.1 Dies zielt auf ein Bußgeld ab, das über das Erhöhte Beförderungsentgelt hinaus geht. Die Verhängung von Strafen für Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen anstelle von Geldstrafen, da insbesondere ärmere Menschen armutsbedingt häufiger das entsprechende Delikt begehen und die verhängten Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am angerichteten Schaden ist dies eine unverhältnismäßig schwere Bestrafung.

Gleichzeitig belasten die Vielzahl an Verfahren die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der ehemalige hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) bekannte 2022, die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die ohne Fahrschein fahren, binde „erhebliche und eben möglicherweise auch unverhältnismäßige Ressourcen“. Auch eine Studie hat mittlerweile geschätzt, dass die Bundesrepublik jedes Jahr etwa 114 Millionen Euro aufwendet, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken. Die Zahl verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet.

Die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung, d.h. die Reform bzw. Streichung von Paragraf 265a StGB, ist mittlerweile weithin anerkannt. Zuletzt hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgeschlagen, die Strafverfolgung für das Fahren ohne Fahrschein abzuschaffen. Noch ist aber auf Bundesebene nichts geschehen. Bis es so weit ist, sollte Darmstadt dem Vorbild anderer Kommunen, wie zuletzt auch Frankfurt, folgen, indem die Verkehrsbetriebe keine Strafanzeige mehr stellen und sich auf das erhöhte Beförderungsentgelt beschränken.

Doris Winter
Regina Kremer
und Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei

 

Der Antrag wurde angenommen

  • Zustimmung: Bü90/Die Grünen, Die Linke und Tierschutzpartei, Volt, 
    UFFBASSE und 2 Stimmen aus KADA (37 Stimmen)
  • Ablehnung: SPD, CDU, FDP, AfD und 2 Stimmen aus KADA (31 Stimmen)
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