Antrag "Regenerative Alternativen zur Fernwärme in Satzungsgebieten"
Eingereicht für die Stavo am 07.05.2026
In der Fernheizungssatzung der Stadt Darmstadt wird in §2 Abs. 3 als weitere Ausnahme hinzugefügt:
„Bauwerke und Bauwerksteile sind vom Anschluss- und Benutzungszwang ausgenommen, ...wenn die Erzeugung der Fernwärme auf fossilen Brennstoffen beruht und als Alternative eine auf regenerativen Energien basierende Heizanlage zum Einsatz kommt. Holz gilt dabei nicht als regenerativer Energieträger. Strom als Energiequelle muss mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt werden, die im Jahresverlauf mindestens die Hälfte des Gesamtverbrauchs des Gebäudes liefern kann.“
Begründung
Im Darmstädter Echo vom 17.4.2026 wird berichtet, dass die Stadt einem Bürger den Austritt aus der Fernwärmeversorgung versagt, der anstelle der fossil erzeugten Fernwärme eine Wärmepumpe unter Verwendung selbst erzeugten PV-Stroms zum Heizen einsetzen möchte.
Der Bürger macht zurecht darauf aufmerksam, dass diese Entscheidung im Widerspruch zu dem gesellschaftlichen Ziel des Klimaschutzes steht, zu dem sich die Stadtveordneten in ihrem Beschluss „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ mit großer Mehrheit bekannt haben.
Die Stadt begründete die Ablehnung mit der Feststellung, dass die Nutzung einer Wärmepumpe in der aktuellen Fernheizungssatzung nicht vorgesehen sei. Diesem Mangel soll die beantragte Satzungsänderung abhelfen.
Doris Winter
Regina Kremer
und Fraktion
Unser Antrag wurde ersetzt durch einen gemeinsamen Antrag mit Grünen und Volt (siehe angehängtes PDF). Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
