Zum Hauptinhalt springen

Begleitantrag "Ausschluss von gesetzwidrigen Mieten aus dem Mietspiegel"

Uli Franke

zu Vorlage 2026/0180 Neuerstellung des Mietspiegels, eingereicht für die Stavo am 27.08.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt kritisiert, dass gesetzwidrige Mieten in die Erstellung des Mietspiegels einfließen. Insbesondere dürften Mieten, die gegen die Mietpreisbremse bzw. als Mietpreisüberhöhungen oder Wuchermieten gegen andere gesetzliche Regelungen verstoßen, nicht zur Ermittlung der Vergleichsmiete herangezogen werden.
Sie fordert den Gesetzgeber dazu auf, die der Erstellung des Mietspiegels zugrunde liegenden Rechtsnormen anzupassen, so dass gesetzwidrige Mieten aus der Stichprobe ausgeschlossen werden müssen. 
Der Magistrat wird beauftragt, über den Hessischen und Deutschen Städtetag in diesem Sinne auf den Gesetzgeber Einfluss zu nehmen.

Begründung

Wie die Stadt in ihrer Pressemitteilung zum neu erstellten Mietspiegel mitteilt, konnten bei der Datenerhebung für den Darmstädter Mietspiegel zahlreiche Fälle gesetzwidriger Mieten festgestellt werden, die trotzdem in die Berechnung der Vergleichsmiete eingeflossen sind. Die Auswertung des IWU ergibt für rund die Hälfte aller Neuvermietungen den Verdacht eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse. Insgesamt war von den auswertbaren Bestands- und Neumieten ein Fünftel aufgrund einer Mietpreisüberhöhung ordnungswidrig und 4% erfüllten den Straftatbestand des Mietwuchers. Diese Mieten hätten nach unserer Auffassung nicht berücksichtigt werden dürfen.
Laut Pressemitteilung der Stadt sei die Rechtslage unklar, sodass die Mietspiegelkommission sich gegen das Herausrechnen der rechtswidrigen Mieten entschieden habe. Stattdessen hoffe man auf gesetzliche Klärungen auf Bundesebene. Die zu beschließende Erklärung zielt darauf ab, auf die Korrektur dieser fragwürdigen Gesetzeslage hinzuwirken.

 

Der Antrag wurde angenommen.

  • Zustimmung: Die Linke & Tierschutzpartei, Grüne, KADA, SPD, Uffbasse, Volt
  • Ablehnung: AfD, CDU, FDP
Zurück zum Kopf der Seite