Begleitantrag "Renten-Bindung bei der Änderung der Entgeltordnung der VHS"
zu Vorlage 2026/0153 "Änderung der Entgeltordnung der VHS", eingereicht für die Stavo am 17.09.2026
Die Stadtverordentenversammlung möge beschließen:
In §4 (2) der neuen Entgeltordnung wird anstelle der Veränderung des Verbraucherpreisindex die Erhöhung der Renten im Vorjahr verwendet.
Begründung:
Die Renten spiegeln die Erhöhung der Einkommen der lohnabhängigen Beschäftigten wider, und somit die Mittel, die sie zur Entrichtung städtischer Gebühren zur Verfügung haben.
Dies ist aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ein plausiblerer Maßstab für indexgebundene Erhöhungen, nicht die Inflationsentwicklung, unter der sie zunächst selber zu leiden haben und die auch im zeitlichen Verlauf oft nicht durch Lohnerhöhungen kompensiert wird.
Der Antrag wurde abgelehnt.
- Zustimmung: Die Linke & Tierschutzpartei
- Ablehnung: AfD, CDU, FDP, Volt, KADA, Grüne, SPD
