Pressemitteilung: "Innenstadt-Feste für alle"
Zum Antrag, dass die Innenstadt künftig nur für Veranstaltungen und Festivals zur Verfügung gestellt wird, wenn diese zu einem erheblichen Anteil für alle frei zugänglich sind.
Die Darmstädter Linksfraktion beantragt in der kommenden Stadverordnetenversammlung unter dem Motto „Innenstadt-Feste für alle“, dass die Innenstadt künftig nur für Veranstaltungen und Festivals zur Verfügung gestellt wird, wenn diese zu einem erheblichen Anteil für alle frei zugänglich sind.
Zur Begründung ihrer Initiative führt die Fraktion an, dass die Entwicklung des Schlossgrabenfests von einem regional orientierten Festival mit lokalen und regionalen Bands zur einem kommerziellen Großereignis mit nationalen und internationalen Top-Acts zunehmend für Unmut in der Stadtgesellschaft sorge. Dies möchte sie durch ihren Antrag aufgreifen und in der Kommunalpolitik zur Diskussion stellen.
Es gehe ausdrücklich nicht um die Kritik an der Lautstärke des Fests. Die Suche nach einem Kompromiss zwischen urbanem Leben und dem Bedürfnis nach Ruhe sei eine politische Daueraufgabe, die nicht nur das Schlossgrabenfest betreffe. Dazu solle der Antrag jedoch keinen Beitrag leisten.
Der Stadtverordnete Uli Franke erklärt: „Uns geht es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die vorübergehende Privatisierung des öffentlichen Raums für kommerzielle Zwecke akzeptiert werden kann. Wir bedauern, dass das Fest seinen regionalen Charakter verloren und sich zunehmend von der Stadtgesellschaft entfremdet hat.“ Durch die Fokussierung des Programms auf nationale und internationale Berühmtheiten sei das Festival immer weiter gewachsen, bis die Veranstalter im vorigen Jahr die Kommerzialisierung noch weiter getrieben und den freien Zugang zu den Konzerten komplett aufgegeben hätten. Damit ist Franke nicht einverstanden, denn „eine Großveranstaltung, die die Bürgerinnen und Bürger zwar erheblich beeinträchtigt, ihnen aber keinen freien Zugang bieten möchte, gehört nicht ins Zentrum der Stadt.“
Wenn sich ein Festival nicht ohne Eintrittsgelder finanzieren ließe, dann müsse wenigstens an einzelnen Tagen, an den Nachmittagen oder in bestimmten Bereichen des Festgeländes freier Zugang für alle Interessierten gewährt werden.
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