Mietspiegel, TTIP-Abkommen, Erlass der Personalausweisgebühren

Kurzes Fazit der StaVo am 17.6.2014

 

Mietspiegel 2014

Bei der Mietspiegel-Erhebung im letzten Jahr wurden nur die in den letzten vier Jahren veränderten Mieten erhoben, so wie es das Bundesrecht leider vorsieht. Dadurch kommt es zu einem enormen Anstieg: die Vergleichsmieten liegen um 24% höher als bei der vorangegangenen Erhebung 2008. Die Steigerungsrate von 4% pro Jahr lag also deutlich höher als die Inflation und als die Zuwächse bei den unteren und mittleren Einkommen, und erst recht der Renten. Der Mietspiegel 2014 bedroht viele Menschen in ihrer Existenz.

Die Linksfraktion lehnt den Mietspiegel aus zwei Gründen ab. Erstens ist seine Anwendung beim energetischen Zustand einer Wohnung derartig kompliziert, dass er ohne rechtliche und gutachterliche Beratung kaum noch anwendbar ist. In vielen Fällen wird gerichtliche Klärung erforderlich sein. Diesen Weg scheuen aber die meisten Mieter wegen der finanzieller Risiken. Die zweite Tretmine ist die Einführung einer vierten Lagenklasse und die Ausweitung des bisherigen Lagenkonzepts. Auf diese Weise werden schlechtere Wohnlagen z.B. an Hauptverkehrsstraßen mit benachbarten hoch bewerteten Gebieten mit nach oben gezogen. Beispiele hierfür sind die Heinrichstraße oder die Pützerstraße, die in Lageklasse III nichts zu suchen haben. Martina Hübscher-Paul erklärt: „Zweifellos brauchen wir einen Mietspiegel, um die völlig ungezügelte Entwicklung der Mieten zu verhindern. Doch die Konzeption, die dem neuen Mietspiegel zugrunde liegt, ist nicht im Interesse der Mieterinnen und Mieter.“ DIE LINKE hat gegen diesen Mietspiegel gestimmt, um ein Zeichen zu setzen, dass das Vergleichsmietensystem vereinfacht und nicht verkompliziert werden muss.

Antrag gegen TTIP-Freihandelsabkommen

Der vertagte Antrag unserer Fraktion zum Transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stand wieder auf der Tagesordnung.

Dieses Abkommen wird auch Folgen für die Kommunen haben. So würde eine weitere Öffnung des Beschaffungswesens dazu führen, dass soziale und ökologische Aspekte nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können. Auch besteht die Gefahr, dass die unpopulären und unlängst durch eine EU-Bürgerinitiative verhinderte Liberalisierung des Wassermarkts auf diesem Wege doch umgesetzt wird. Martina Hübscher-Paul erklärt: „Investitionsschutz und Freihandel sind auch eine Gefahr für die kommunale Demokratie. So ist fraglich, ob die Koalition unter den Bedingungen des TTIP das Beschaffungswesen auf Nachhaltigkeit ausrichten kann und zur Belebung der regionalen Wirtschaft und des Handwerks beitragen kann, wie es im Koalitionsvertrag formuliert ist“.

Neben unserem TTIP - Antrag lag ein Antrag der Koalition vor. Während der Antrag der LINKEN deutlich den Stopp der undemokratischen und geheimen TTIP-Verhandlungen fordert und Neuverhandlungen nur auf Basis offener, transparenter und demokratischer Entscheidungsprozesse sieht, beinhaltet der Koalitionsantrag lediglich ein bisschen Kosmetik am Verhandlungsstil, ein bisschen mehr Öffentlichkeit aber letztendlich doch Weiterverhandeln des TTIP. Wir finden das ist deutlich zu kurz gegriffen, neben der Kritik an TTIP und den Verhandlungen muss auch immer im Blick bleiben, dass TTIP den Boden bereitet für ein weiteres, bisher auch streng geheim verhandeltes Abkommen namens TISA. Dieses wird mit insgesamt 23 Staaten verhandelt und hat die komplette Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen, Bildung, Gesundheitswesen zum Ziel.

 

Antrag zum Erlass der Personalausweisgebühren

Die Linksfraktion beantragt, künftig bei bedürftigen Personen keine Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises zu erheben.

Diese Gebühr ist 2010 mit der Einführung des neuen Personalausweises um mehr als 250% gestiegen. Zwar ist sie mit 0,25 Euro monatlich im Regelbedarf enthalten und kann theoretisch in knapp 10 Jahren „angespart“ werden. Doch angesichts der kaum zum Leben ausreichenden Regelsätze ist das Ansparen nicht realistisch. Außerdem stellt sich die Frage, wie Bedürftige zu behandeln sind, die ihre Sozialleistung bisher erst über einen kürzeren Zeitraum erhalten haben, oder solchen, denen das Ausweispapier vorzeitig abhanden gekommen ist.

Daher hat das Verwaltungsgericht Darmstadt (30.09.2013, Az: 5 K 1497/12.DA) der Behörde aufgegeben, „stets alle Umstände des Einzelfalles des Antragstellers in ihrer Prüfung zu würdigen“. Das Gericht schlägt vor, über eine Gebührenermäßigung oder bei kurzem Leistungsbezug über einen kompletten Erlass der Gebühr nachzudenken. Um den verwaltungsmäßigen Aufwand zu reduzieren, beantragt Linksfraktion, die Personalausweisgebühren für SGB-II- und SGB-XII-Leistungsempfänger in Darmstadt grundsätzlich zu erlassen.

Aufgrund von Zeitmangel wurde unser Antrag zum Erlass der Personalausweisgebühren zurückgestellt. Er wird in der Stadtverordnetenversammlung im Juli erneut auf der Tagesordnung stehen, ebenso wie auf der Tagesordnung des nächsten Sozialausschusses.