Redebeiträge
Rede von Tamara Hanstein vom 19.09.2024 – Änderung Sondernutzungssatzung
zu 2024/0162 – Änderung der Sondernutzungssatzung
Sondernutzung – der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. So weit so einfach und auch nicht überraschend das hierfür Gebühren erhoben werden. Genauso verständlich, dass diese Gebühren ab und zu an die Inflation angepasst werden müssen. Ich meine auch hier kann man vielleicht nochmal über Einzelheiten reden, aber lassen wir mal fünfe gerade sein.
Problematisch ist vor allem, dass durch die Aufhebung des Beschlusses von 2003 gemeinnützigen oder andere nicht-kommerziellen Vereine, Initiativen und Gruppierungen die Möglichkeit genommen wird sich von den Sondernutzungsgebühren befreien zu lassen. Klar einige große gemeinnützige Vereine wird es nicht kümmern und dazu gehören wahrscheinlich auch die, welche unseren Ordnungsdezerndenten auf dem weg zum Mittagessen über den Lui 3-mal ansprechen. Aber wen es kümmern wird das sind die Kleinen. Der Zusammenschluss von Menschen aus einem bestimmten Land, die, um ihre Kassen aufzubessern zusammen einen Stand machen um Essen zu verkaufen. Der Kulturverband, der auf die nächste Veranstaltung aufmerksam machen will. Kurz jene Vereine und Gruppierungen, die Vielfallt in die Stadt bringen.
In der Vorlage wird damit argumentiert das fehlende Kenntnis von der Möglichkeit sich befreien zu lassen zu Ungleichbehandlung führte. Soweit verständlich, welche Gruppierung informiert sich denn vor einer Veranstaltung so gründlich, dass sie jeden Beschluss kennt, der ihr helfen könnte. Ja vor alledem die mit Ressourcen, also die, die es nicht brauchen.
Weiter argumentiert die Vorlage, dass es zu einem Mehraufwand durch die Beantragung der Befreiung von der Sondernutzungsgebühr kommt. Auch dem kann ich nur zustimmen und zwar auf jeder Ebene. Es ist ein Mehraufwand für die Antragstellenden, die 2 statt nur einem Antrag stellen müssen. Für die Verwaltung die dann auch beide Anträge bearbeiten muss und je nach Höhe der Gebührenbefreiung diesen Antrag zum Amtsleiter mindestens aber zum Abteilungsleiter weiterreichen muss.
Ich frage also, Wieso schreiben wir die Frage, um was für einen Verein es sich handelt sowie die zum Nachweis notwendigen Dokumente, nicht einfach unter §5 Antragstellung in die Sondernutzungssatzung? Dann gäbe es keinen Mehraufwand für die verschiedenen Parteien und Gruppierungen die, die Kriterien erfüllen könnten automatisch von der Gebühr befreit werden. Vielleicht sollten wir auch noch mal über die Kriterien sprechen auch ein gemeinnütziger Verein kann genug Geld haben. Aber die vielfältigen, kleinen Vereine, ohne zahlungskräftigen Mutterverein, denen sollten wir ohne viel extraaufwand die Sondernutzungsgebühr erlassen, denn gerade in diesen Zeiten sollte Teilhabe, die Gestaltung unseres Gemeinwesens nicht am Geldbeutel hängen.
