Gewerbesteuer: Reform und Erhöhung

Natalie Krieger

Die Reform in 2008 senkte die Steuermesszahl von 5% auf 3,5% Prozent ab. Multipliziert man die Steuermesszahl mit dem Hebesatz (Darmstadt bisher: 425), ergibt sich der Gewerbesteuersatz. Vor der Reform lag dieser bei etwa 21%, nach der Reform bei 15%. Bei einem auf 460 erhöhten Hebesatz würde er wieder auf 16% steigen. Einzelunternehmer können ihre Gewerbesteuer zum größten Teil mit der Einkommensteuer verrechnen. Diese Anrechenbarkeit wurde durch die Reform verbessert.

Beispiel 1: Kleiner Handwerksbetrieb mit einem Gewinn von 74.500 €. Aufgrund des Freibetrags von 24.500 € unterliegen 50.000 € der Gewerbesteuer. Momentan zahlt er gerade einmal 800€ nicht verrechenbare Einkommensteuer, nach der von uns vorgeschlagenen Hebesatz-Erhöhung wären es 1.400 €. Die Gesamtbelastung durch Einkommen- plus Gewerbesteuer stiege von 25.200 € auf 25.800 €, also um 2,4%.

Beispiel 2: Großunternehmen mit einem in Darmstadt erwirtschafteten Ertrag von 100 Mio €. Hier lassen sich die Auswirkungen nicht so leicht berechnen, da bei Kapitalgesellschaften noch weitere Faktoren eine Rolle spielen. Lässt man diese beiseite, ergäbe sich eine Mehrbelastung von 1,2 Mio €. Die Belastung wüchse um 8%, läge aber immer noch um 5 Mio niedriger als vor 2008.

 


Vor 2008

Nach 2008

Mit Erhöhung des
Hebesatzes

Steuermesszahl

5%

3,5%

3,5%

Hebesatz

425 v. 100

425 v. 100

460 v. 100

Gewerbesteuersatz

21,25%

14,9%

16,1%

davon anrechenbar auf Einkommensteuer

9,0%

13,3%

13,3%

Beispiel Handwerksbetrieb:
nicht verrechenbare
Gewerbesteuer bei 74.500€ Ertrag

6.125,00 €

800,00 €

1.400,00 €

Beispiel Kapitalgesellschaft: Gewerbesteuer bei 100 Mio. € Ertrag

21,3 Mio. €

14,9 Mio. €

16,1 Mio. €