Gewerbesteuer: Reform und Erhöhung
Die Reform in 2008 senkte die Steuermesszahl von 5% auf 3,5% Prozent ab. Multipliziert man die Steuermesszahl mit dem Hebesatz (Darmstadt bisher: 425), ergibt sich der Gewerbesteuersatz. Vor der Reform lag dieser bei etwa 21%, nach der Reform bei 15%. Bei einem auf 460 erhöhten Hebesatz würde er wieder auf 16% steigen. Einzelunternehmer können ihre Gewerbesteuer zum größten Teil mit der Einkommensteuer verrechnen. Diese Anrechenbarkeit wurde durch die Reform verbessert.
Beispiel 1: Kleiner Handwerksbetrieb mit einem Gewinn von 74.500 €. Aufgrund des Freibetrags von 24.500 € unterliegen 50.000 € der Gewerbesteuer. Momentan zahlt er gerade einmal 800€ nicht verrechenbare Einkommensteuer, nach der von uns vorgeschlagenen Hebesatz-Erhöhung wären es 1.400 €. Die Gesamtbelastung durch Einkommen- plus Gewerbesteuer stiege von 25.200 € auf 25.800 €, also um 2,4%.
Beispiel 2: Großunternehmen mit einem in Darmstadt erwirtschafteten Ertrag von 100 Mio €. Hier lassen sich die Auswirkungen nicht so leicht berechnen, da bei Kapitalgesellschaften noch weitere Faktoren eine Rolle spielen. Lässt man diese beiseite, ergäbe sich eine Mehrbelastung von 1,2 Mio €. Die Belastung wüchse um 8%, läge aber immer noch um 5 Mio niedriger als vor 2008.
Vor 2008 | Nach 2008 | Mit Erhöhung des | |
Steuermesszahl | 5% | 3,5% | 3,5% |
Hebesatz | 425 v. 100 | 425 v. 100 | 460 v. 100 |
Gewerbesteuersatz | 21,25% | 14,9% | 16,1% |
davon anrechenbar auf Einkommensteuer | 9,0% | 13,3% | 13,3% |
Beispiel Handwerksbetrieb: | 6.125,00 € | 800,00 € | 1.400,00 € |
Beispiel Kapitalgesellschaft: Gewerbesteuer bei 100 Mio. € Ertrag | 21,3 Mio. € | 14,9 Mio. € | 16,1 Mio. € |