Hartz IV: Mieten in Darmstadt und die "Nichtprüfungsgrenze"

Helmut Angelbeck

Menschen im Hartz IV- und Sozialhilfeleistungsbezug erhalten neben ihrem sogenannten Regelbedarf (früher Regelsatz) auch ihre Miete - im Fachjargon "Kosten der Unterkunft" (KdU) - erstattet. Diese Mieten werden allerdings nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn sie als "angemessen" gelten. Jede Kommune und jeder Kreis entscheidet selbst, welche Miete für Sozialtransferbezieher als angemessen gilt. Ist die Miete "unangemessen" hoch, also liegt sie über der örtlichen Mietobergrenze, erfolgt durch die jeweilige Behörde eine "Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten". Die Betroffenen haben dann ein halbes Jahr Zeit, ihre Miete wie auch immer zu senken. Sie müssen sich nach einer billigeren, also angemessenen Wohnung umsehen. Können die Betroffenen nachweisen, dass sie sich erfolglos um angemessenen Wohnraum bemüht haben, wird im Einzelfall die Halbjahresfrist verlängert.

"Nichtprüfungsgrenze" - Was ist das?

Ende April diesen Jahres beantwortete Sozialdezernentin Barbara Akdeniz (Grüne) eine Kleine Anfrage unserer Fraktion. Hiernach wohnen derzeit 1.131 sogenannte Bedarfsgemeinschaften im Sozialtransferbezug unangemessen teuer bzw. haben "die jeweilige Mietobergrenze überschritten".

Die "angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt" sei ursächlich für diese hohe Anzahl. Deshalb habe sich nunmehr die Stadt dazu entschlossen "bei Bestandsmieten eine Nichtprüfungsgrenze für Überschreitungen der Mietobergrenze" einzuführen.

Diese Nichtprüfungsgrenze beträgt jeweils 10 % der für die jeweilige Bedarfsgemeinschaft geltenden Mietobergrenze. Liegt die Überschreitung unter der Nichtprüfungsgrenze, erfolgt keine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten mehr. Dies gilt aber ausdrücklich, so Akdeniz, nur für Bestandsmieten und nicht für Neuvermietungen.

Die Sozialdezernentin meint, mit dieser Regelung sei es gelungen, die Zahl von 603 Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, die zur Absenkung der Unterkunftskosten aufgefordert worden waren, um 171 auf 432 Bedarfsgemeinschaften zu verringern.

Im kommenden Jahr wird der neue Mietspiegel aller Voraussicht eine neue Runde der Mieterhöhungen einläuten.

Es ist abzuwarten, ob er mit Inkrafttreten im nächsten Jahr die Höhe der Mietobergrenzen für Menschen im Sozialtransferbezug beeinflusst. Und dann wird sich herausstellen. ob die Stadt gewillt ist, die jeweiligen Mietobergrenzen der realen Mietpreisentwicklung anzupassen und die notwendigen Mittel dafür bereitzustellen.

Mietobergrenzen SGB II und SGB XII in Darmstadt inklusive 10% "Nichtprüfungsgrenze"
Personen im HaushaltMietobergrenze (ohne Heizung)Nichtprüfungsgrenze (ohne Heizung)
1395,- Euro434,50 Euro
2472,- Euro519,20 Euro
3554.- Euro609,40 Euro
4654.- Euro719.40 Euro
5738,- Euro811,80 Euro
6771,- Euro848,10 Euro
7803,- Euro883,30 Euro
8840,- Euro924,00 Euro