Hartz IV und die Transparenz

Karl-Heinz Böck

Es sah aus wie ein Zeichen der vielbeschworenen grün-schwarzen Transparenz, als das kommunale Gremium "Sozialhilfekommission" im Herbst vergangen Jahres in "Magistratskommission Soziale Sicherung" umbenannt wurde. Zusätzlich erhielt es eine Geschäftsordnung.

Dieses Gremium hat die Aufgabe, den Magistrat in Angelegenheiten der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) und der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) zu beraten. Dies insbesondere vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften.

Die Kommission besteht aus der Sozialdezernentin, zwei weiteren vom Magistrat gewählten Magistratsmitgliedern und sieben von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Vertretern. Dazu gehören neun sachkundige Bürger, die, vornehmlich von den hiesigen Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen, ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.

Bisher tagte diese Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nun heißt es so schön in §6 der Geschäftsordnung: "Die Sitzung der Kommission ist in der Regel öffentlich."

Was der grün-schwarze Magistrat unter Öffentlichkeit versteht, scheint allerdings nicht das zu sein, was gemeine Bürger darunter verstehen. Auf Nachfrage über den Passus wurde kundgetan, dass damit nur gemeint sei, dass "sachkundige Dritte" zur Sitzung hinzugezogen werden könnten. Die Bürger seien in diesem Zusammenhang nicht Teil der Öffentlichkeit.

Auf den Einwand, dass mit dieser Regelung der Passus "öffentlich" ad absurdum geführt werde, wurde eine entsprechende Prüfung durch das Rechtsamt zugesichert. Auf das Ergebnis juristischer Finesse darf man gespannt sein

Das Jobcenter und die Informationsfreiheit

Dass Transparenz und Hartz IV sich nicht per se ausschließen, könnte erfreulicherweise das Jobcenter Darmstadt unter Beweis stellen. Laut dem Geschäftsführer plant die Behörde noch in diesem Jahr mit einer eigenen Präsenz das "Neuland" Internet zu beglücken

Dass das hiesige Jobcenter sich zu diesem Schritt entschließt, ist dem nachhaltigen Einsatz der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) geschuldet. Die GALIDA hatte bereits im Herbst 2013 darauf hingewiesen, dass sich das Jobcenter nicht an §11 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (Veröffentlichungspflichten) gebunden fühlt.

Unsere Meinung

Es bleibt abzuwarten, ob der angekündigte Internetauftritt des Jobcenters die Erwartungen erfüllt. Wird er tatsächlich ein akzeptables kundenfreundliches Angebot bieten und damit auch nur ansatzweise der Absicht des Informationsfreiheitsgesetzes nahe kommen?