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Bundesverfassungs-Gerichts-Urteil zu Hartz IV

Frank Gerfelder-Jung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Weisung über die Ablehnung von Überprüfungsanträgen gemäß § 44 Sozialgesetzbuch X zu den Hartz-IV-Regelleistungen herausgegeben. Wir haben am 21. Januar eine Anfrage gestellt, wie in Darmstadt mit dieser Weisung im Hinblick auf eine bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umgegangen wird. Das Gericht hat dann am 9. Februar entschieden: Das mit Spannung erwartete Urteil des BVerfG erklärte die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig. Aber: Die Richter beanstandeten nicht die Höhe der Regelleistungen. vielmehr nur die Art und Weise, wie die Leistungen hergeleitet und begründet werden. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Leistungen bis Ende 2010 "transparent, sachgerecht und realitätsgerecht" neu festzusetzen.

Was ist realitätsgerecht?

Das Urteil überraschte nicht. Soziokulturelles Existenzminimum und Mindestmaß gesellschaftlicher Teilhabe werden politisch definiert. Es war nicht zu erwarten, dass das BVerfG bewirkt, was Arbeitsloseninitiativen, Gewerkschaften, Sozialverbände und Parteien bisher nicht durchsetzen konnten: eine armutsfeste Mindestsicherung.Mit etwas Phantasie dürfte es der schwarz-gelben Regierungskoalition gelingen, den Forderungen des BVerfG nachzukommen, ohne die Hartz-IV-Regelleistungen erhöhen zu müssen. Aber immerhin: Die Regierung muss Farbe bekennen und konkret definieren welche Bedarfe sie bedürftigen Kindern und Erwachsenen zubilligt und nachvollziehbar darlegen, welche Geldbeträge sie für die Ausgabenpositionen einsetzt.Allerdings darf die geforderten Transparenz nicht überschätzt werden. Jedes Bemessungssystem ist eine komplexe Angelegenheit, die eine Vielzahl von Stellschrauben bietet, mit denen eine eigentlich zwingend notwendige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze kleingerechnet werden kann. Die Erkenntnis, dass die Hartz-Gesetze die Ausweitung von prekärer Beschäftigung und Niedriglöhnen massiv gefördert hat, ist nicht neu.

Not macht erpressbar

Zentraler Hebel dabei war und ist die völlig unzureichende Höhe der Regelleistungen. Not macht erpressbar. Hartz IV hat in den Betrieben Sorgen vor dem sozialen Absturz geschürt und somit ein Klima der Angst erzeugt. Erwerbslosigkeit darf nicht ins Elend führen, Arbeitslosigkeit nicht in die Armut. Hartz IV muss am Leben teilhaben lassen, Erwerbsarbeit muss auskömmlich sein. Daher sind höhere Regelsätze bei Hartz IV genauso wichtig wie ein gesetzlicher Mindestlohn. Hervorzuheben sind dabei die geradezu niederträchtigen Beiträge des Vorsitzenden der Freiheitlich Demokratischen "Mövenpick-Partei", des amtierenden Bundesaußenministers und Vizekanzlers, Dr. Guido Westerwelle."Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein." So äußerte er sich unlängst im Rahmen seines persönlichen Feldzuges gegen die in Champagner badenden Hartz-IV-Menschen.Diese quasi nicht abzulehnende Einladung nutzte die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) am 3. März, um in den bescheidenen Räumlichkeiten der FDP-Geschäftstelle in der Rheinstraße 22 ein "spätrömisch dekadentes" Gelage à la Hartz IV abzuhalten.

Westerwelle versteht nur eigene Späße

Die Aktion selbst, die in Begleitung zahlreicher regionaler und überregionaler Medienvertreter durchgeführt wurde, verlief ohne körperliche Auseinandersetzungen oder Sachbeschädigungen und dauerte etwa 10 Minuten. Sie wurde durch das Erscheinen gutgelaunter, fröhlich lachender Freunde und Helfer in blauer Uniform abgerundet.Die FDP Darmstadt, namentlich ihr Vorsitzender Leif Blum, wertet diese Aktion nun aber als "Freiheitsberaubung" und natürlich "Hausfriedensbruch" und hat dies so zur Anzeige gebracht. Die in der Berichterstattung nach der Aktion einfach behauptete "Körperverletzung" (so Darmstädter Echo vom 4. März) von GALIDA-Aktiven wurde hingegen nicht angezeigt.Die Aktion wurde nicht nur vom Hessischen Rundfunk und RTL Hessen, sondern auch von einem eigenen GALIDA-Filmteam von Beginn bis zum Ende vollständig dokumentiert. Da es zu keinerlei Berührung des einzig anwesenden FDP-Geschäftsführers kam, entlarvt sich der über die Medien gestreute Vorwurf, es hätte Tätlichkeiten gegeben, ebenso wie der neu erfundene Vorwurf der "Freiheitsberaubung", als das was es in Wahrheit ist: Eine konstruierte Lüge zur Diskreditierung der Arbeitslosenaktivisten.Wer sich über die Aktion und ihr Echo in den Medien kundig machen möchte, kann dies beim Internetauftritt der GALIDA tun: galida.wordpress.comDie unabhängige Darmstädter Rechtshilfeorganisation Bunte Hilfe Darmstadt hat die finanzielle Unterstützung der Rechtsverteidigungskosten der GALIDA-Aktiven zugesagt und ruft hierfür zu Bitte unterstützt die GALIDA mit einer Spende an:Bunte Hilfe Darmstadt, Konto: 11 00 33 54Sparkasse Darmstadt, BLZ: 508 501 50Stichwort: GALIDA

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