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Darmstadt braucht Informationsfreiheit

Siegfried Oettmeier

Es kann viele Gründe geben, etwas von der Stadt wissen zu wollen: wieso ein Antrag nicht genehmigt wurde, wie sich die Höhe Ihrer Kanalgebühr oder eines Erschließungsbeitrages erklärt oder welche Firmen zu welchen Preisen Straßenpflaster angeboten haben. Dies regelt für die Bundesebene wie in über 50 anderen Staaten seit Anfang 2006 auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz. Auf Länderebene gibt es ein solches Gesetz bereits in Berlin, NRW, Hamburg und Bremen. In Hessen wird zur Zeit darum gerungen. Auf der Kommunalebene dagegen Fehlanzeige!
Dabei brauchen die gesetzlichen Regelungen nicht neu erfunden, sondern mit einem Beschluss nur übertragen werden. Wir hatten hierzu einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht:
"Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sinn- und wortgemäß auf die Stadt Darmstadt übertragen werden kann. Die Prüfung soll auch die Anwendung dieses Gesetzes auf Eigen- und Beteiligungsbetriebe beinhalten. Der Stadtverordnetenversammlung ist nach Abschluss zu berichten."

Unsere Meinung

Evtl: Dieser Antrag wurde vor drei Jahren von uns eingebracht und abgelehnt! Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes werden wir ihn wieder einbringen: Mehr Demokratie wagen!

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