"Freiwillige Leistung" für Hartz-IV-Empfänger abgesetzt!
Eine Anfrage unserer Fraktion zu so genannten "freiwilligen Leistungen" der Stadt Darmstadt für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger beantwortete Sozialdezernent Jochen Partsch (Grüne) am 10. März
(http://www.linksfraktion-darmstadt.de/ parlament/ kl_anfrage132_freiwillige_leistungen_ antwort.pdf)
Der Sozialdezernent versicherte in seiner Antwort, dass er sich dafür einsetzen werde, dass "ab dem Zeitpunkt eines verabschiedeten und genehmigten Haushaltes" 2010 die eingegangenen Anträge auf "freiwillige Leistungen" positiv beschieden werden sollen.
Wir hegten an der Aufrichtigkeit des Sozialdezernenten Partsch keine Zweifel. Wir fürchten aber, dass die Haushaltslage Darmstadts für solche Versprechen zu desaströs ist. Vielmehr sollen selbst Arme und Bedürftige dazu beitragen, durch gestrichene "freiwillige Leistungen" aktiv an der "Haushaltskonsolidierung" unserer Wissenschaftsstadt mitzuwirken.
Die "freiwillige Leistung" des Drittelzuschusses für HEAG-Monatskarten von Hartz-IV-Empfängern ist mittlerweile durch den Sozialdezernenten komplett gestrichen worden. Sie kostete, laut Partsch, ungefähr 100.000 Euro im Jahr.
Man vergleiche das jährliche Millionendefizit des Wissenschafts- und Kongresszentrums "Darmstadtium" mit den bescheidenen Aufwendungen für die "freiwilligen Leistungen" der Stadt. Es wird dann deutlich, wer und was der hiesigen Polit-Elite wirklich "wert und teuer ist".
Anzumerken bliebe noch, dass für die "freiwilligen Leistungen" nur relativ wenige Anträge gestellt wurden. Das hat wohl damit zu tun, dass Herr Partsch, sein Dezernat und die von ihm geleiteten Ämter (auch die ARGE) mit Informationen für die Betroffenen sparsam umgehen.
Die geringe Zahl von Antragstellungen macht unseres Erachtens deutlich, dass Sozialdezernat und ARGE der gesetzlich verankerten Auskunfts-, Beratungs- und Informationspflicht gerade für die armen und bedürftigen Familien dieser Stadt nur bedingt nachkommen. Wenn nur ein Bruchteil der Berechtigten Anträge stellt, sollte der Sozialdezernent dem entschieden begegnen. Dies auch, um deutlich zu machen, dass "nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze (vom 9.2.2010) ... die klare Verpflichtung für staatliches Handeln erkennbar geworden" ist.
