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Hessenbremse

Werner Krone

Bei der Kommunalwahl am 27. März wird es außer einem "Handtuch" als Wahlzettel der Kommunalwahl den 1. Wahlgang zur Wahl des Oberbürgermeisters geben und ein schlichtes Zettelchen mit dem Titel "Volksabstimmung" und Kästchen für Ja und Nein.
Im Gegensatz zum Bürgerentscheid zur Nordostumgehung vor 2 Jahren stehen nun alle großen Parteien gemeinsam mit dem hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) für ein "Ja", diesmal zur so genannten "Schuldenbremse". Diese soll nämlich in der Hessischen Verfassung verankert werden. Dabei gibt es so etwas schon im Grundgesetz und damit gilt die dort vorgesehene Schuldenbremse auch für das Bundesland Hessen. Aus der Begründung: "Trotzdem werden gute Gründe gesehen, die Hessische Verfassung ebenfalls zu ändern: Zum einen will sich die Landesregierung durch eine Volksabstimmung eine breite Legitimationsbasis für den durch eine Schuldenbremse erforderlichen Konsolidierungskurs schaffen..."
Das plakative Verbot von Verschuldung wird so wirkungsvoll wie ein Verbot von Hochwasser sein. Es wird jedoch vom Land Hessen als Instrument benutzt werden, den Städten und Gemeinden noch mehr als in der Vergangenheit dringend benötigte Mittel beim kommunalen Finanzausgleich vorzuenthalten.
Die "Legitimationsbasis" soll wohl bedeuten, dass die Landesregierung in Zukunft auch Darmstadts Bürgerinnen und Bürger bei Protesten gegen kommunale Streichungen auf die Volksabstimmung verweisen wird: Das Volk selbst habe es ja so gewollt! Unsere Stadtverordneten haben daher einen Antrag eingebracht, die Verankerung der so genannten "Schuldenbremse" in der Hessischen Landesverfassung aus kommunalpolitischen Gründen abzulehnen.

Gebrauchsanweisung:
Wer gegen eine Generalvollmacht für die jetzige und die künftigen Landesregierungen ist, stimmt mit NEIN. Denn die Absicht ist finanzielle Bulimie des Staates. Die ist aber nicht alternativlos!

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