Was lange währt, wird auch nicht immer gut
Der Darmstädter Schulmittelfonds soll bedürftigen Kindern Bildungschancen eröffnen, die die Hartz-IV-Regelsätze ihnen faktisch aberkannt haben. Oder wie es der Darmstädter Magistrat in seinem Beschluss vom 28.01.2008 vollmundig formulierte: "Bildungschancen ... dürfen nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein."
Was lange währt...
Schüler, die aus Familien kommen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, können seitdem in Darmstadt eine einmalige Einschulungsbeihilfe in Höhe von 80,- Euro und einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50,- Euro beantragen.
Der weise Magistrat sah allerdings in seinem Beschluss zur Einführung des Fonds eine für niemanden nachvollziehbare Altersbeschränkung bis zum 15t-en Lebensjahr vor.
Der Besuch weiterführender Schulen war wohl in den Köpfen der Verantwortlichen der Darmstädter "Ampelkoalition" für bedürftige "Hartz-IV-Kinder" schlichtweg nicht vorgesehen.
Eine bekannte lokale Zeitung griff dieses Thema auf. Diesem Umstand ist es wohl zu danken, dass nun künftig auch bedürftige Schüler "bis einschließlich des Abiturs" der Segnung des Schulmittelfonds teilhaftig werden können.
Unsere Fraktion begrüßt diesen Meinungswechsel. Wir befürchten allerdings, dass nur ein Bruchteil der anspruchberechtigten Familien von diesem Darmstädter Schulmittelfonds wissen und dass die meisten allein deshalb keinen Gebrauch davon machen (können).
Eine entsprechende Information über die Existenz des Schulmittelfonds an die betroffenen Familien zu senden, hält der zuständige Sozialdezernent Jochen Partsch (Grüne) nach wie vor für unnötig.
... wird auch nicht immer gut
Das jüngst vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossene und wohl in Kürze verabschiedete sogenannte "Schulbedarfspaket" sieht für bedürftige "Hartz-IV-Kinder" pro Schuljahr eine einmalige Unterstützung von 100,- Euro vor. Damit wird der Bundesratsbeschluss vom Mai diesen Jahres unterlaufen, der Schulmaterialen und Lernmittel nicht mehr zur Hartz-IV-Regelleistung zählte und diese in tatsächlicher, ungedeckelter Höhe übernehmen wollte. Die Bundesregierung versucht nun damit, die dringend notwendige und von Gewerkschaften und Sozialverbänden seit langem geforderte drastische Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu umgehen.
Hartz-IV-Regelsätze
Das Landessozialgericht in Darmstadt gab am 29. Oktober einer klagenden Familie Recht: Die Hartz-IV-Regelsätze für Familien seien weder mit der Menschenwürde noch dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht will den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Das schert allerdings die Bundesregierung wenig. Laut Kanzlerin Merkel: " Es wird keine Änderungen bei den Regelleistungen geben."
Nun steht zu befürchten, dass im Hinblick auf das sogenannte "Schulbedarfspaket" der Bundesregierung der Darmstädter Schulmittelfonds eingestellt wird. Aber Achtung: Das "Schulbedarfspaket" sieht eine Förderung nur bis zum 10. Schuljahr vor! Dass bedürftige Kinder auf weiterführende Schulen gehen könnten, scheint nämlich für die Bundesregierung, ähnlich wie ehedem die Darmstädter Koalitionäre, nicht vorstellbar.
Begrenzung
Die Begrenzung des Pakets auf Schüler bis zur 10. Jahrgangsstufe (Realschul- bzw. Hauptschulabschluss) zeigt, wieviel Interesse die Bundesregierung daran hat, das "Bildungspotential" von Kindern aus Armutsfamilien zu nutzen. Abitur zu machen wird nicht gefördert. Abitur ist Privatsache.
Allein dies ist Grund genug, den Darmstädter Schulmittelfonds beizubehalten. Auch der Besuch weiterführender Schulen muss für "Hartz-IV-Kinder" möglich sein.
So ließe sich der Schulmittelfonds beibehalten, und so könnte man den Forderungen der Wohlfahrtsverbände, des Kinderschutzbundes und etlicher anderer Organisationen gerecht werden: Aufstockung der 100,- Euro aus dem bundesweiten "Schulbedarfspaket" durch den Darmstädter Schulmittelfonds auf 180,- Euro zur Einschulung und 150,- Euro je Schuljahr. büßen zu lassen.
Unsere Meinung
Unsere Fraktion würde einer Einstellung des Schulmittelfonds - mit Verweis auf eine nicht ausreichende bundesweite Regelung - nie ihre Zustimmung geben. Wir haben etwas gegen das Ansinnen, bedürftige Kinder für die städtische Finanznot büßen zu lassen.
