WikiLeaks für Arme
Wir berichteten in den letzten beiden Ausgaben unserer Fraktionszeitung von der satirischen Aktion der GALIDA (Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt) über die angebliche "spätrömische Dekadenz" von Hartz-IV-Beziehern. Die GALIDA-Aktivisten besuchten im März 2010, bekleidet in Römerkostümen und ausgestattet mit Champagner und dekadentschmackhaften Häppchen die hiesige FDP-Geschäftsstelle.
Schnurstracks antwortete die Darmstädter FDP mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Diese Anzeige mündete in eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen sechs Aktivisten der Römer-Aktion. Das Amtsgericht Darmstadt befand den Anfangsverdacht für ausreichend, eine Hauptverhandlung zu eröffnen. Sie setzte diese für den 9. Dezember an; der Termin wurde dann jedoch aufgehoben. Bis heute warten die sechs Angeklagten auf einen neuen. Es lässt sich nur mutmaßen, ob der Darmstädter FDP-Vorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Leif Blum die zuständige Amtsrichterin dazu bewogen hat, den Prozess auf die Zeit nach der Kommunalwahl zu verschieben: Honi soit qui mal qui pense.
Doch das war noch nicht Alles. Die GALIDA erhielt zwischen Weihnachten und Silvester von der Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Strafbefehl. Unser Fraktionsmitarbeiter Frank Gerfelder-Jung habe als Verantwortlicher der GALIDA-Internetseite die Anklageschrift gegen die Römer-Aktivisten vom 24. August 2010 veröffentlicht. ( http://galida.files.wordpress.com/ 2010/ 09/ anklageschrift-wegen- galida-fdp-aktion-spatromische- dekadenz-in-darmstadt.pdf)
Damit, so die Staatsanwaltschaft, habe die GALIDA gegen Paragraf 353 d Nr. 3 des Strafgesetzbuchs verstoßen. Deswegen werde gegen Gerfelder-Jung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 13 Euro verhängt, also insgesamt 390 Euro. Laut dem entsprechenden Paragrafen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer "die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden ist oder das Verfahren abgeschlossen ist".
Dieser verstaubte und in der Rechtsgeschichte wenig genutzte Paragraf war bisher auch dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt nicht bekannt. Laut diesem Sprecher handle es sich hier um ein Amtsdelikt, das heißt die Behörde habe keinen Ermessensspielraum, sondern müsse nach Kenntnis des Verstoßes tätig werden. Wer nun diesen vermeintlichen Verstoß an die Staatsanwaltschaft meldete, lässt sich momentan nur mutmaßen. Aber auch hier liegt der Verdacht nahe, dass Darmstädter FDP-Kreise diesen vermeintlichen Verstoß an die Staatsanwaltschaft gemeldet haben.
Die GALIDA hat die inkriminierte Anklageschrift nicht von ihrer Internetseite genommen und mittlerweile Einspruch gegen den abstrusen Strafbefehl eingelegt. Die unabhängige Rechtshilfeorganisation Bunte Hilfe Darmstadt hat die finanzielle Unterstützung der Verteidigungskosten in diesem neuen GALIDA-Verfahren zugesagt und ruft hierfür zu Spenden auf.
Bunte Hilfe Darmstadt
Konto: 11 00 33 54
Sparkasse Darmstadt
BLZ: 508 501 50
Stichwort: GALIDA
