Vermögenssteuer: kein Thema für grün-schwarze Mehrheit

Karl-Heinz Böck

Wir haben im Oktober in der Stadtverordnetenversammlung beantragt, dass sich die Stadt Darmstadt für die Einführung einer Vermögenssteuer ausspricht und dem Bündnis "Vermögenssteuer jetzt" beitritt.

Darmstadt kann, wie viele andere Kommunen, die Finanzprobleme nicht aus eigener Kraft durch das Zusammenkürzen des Haushalts lösen. Die durch die Steuersenkungen der vergangenen Jahre verringerten Einnahmen reichen nicht aus, um die vielfältigen und notwendigen Aufgaben zu finanzieren. Die Folgen der Kürzungspolitik sind bekannt: öffentliche und soziale Leistungen werden verschlechtert oder weggekürzt, Kita-Plätze fehlen, Stadtteilbibliotheken werden geschlossen, Sportvereine belastet. Es fehlen die Mittel für wichtige Investitionen z.B. in Schwimmbäder, Schulen und Infrastruktur, während die Schulden trotzdem steigen.

Gleichzeitig wachsen die gigantischen privaten Vermögen noch weiter an. Deshalb müssen diese mit einer dauerhaften Vermögenssteuer wieder an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligt werden. Um dafür zu werben hat sich das Bündnis "Vermögenssteuer jetzt" gegründet. Die Stadtverordnetenversammlung in Marburg hat auf Antrag der LINKEN mit den Stimmen von SPD und Grünen bereits den Beitritt beschlossen, ebenso der Kreistag in Gießen, die Stadt Rüsselsheim und der Landkreis Groß-Gerau. Leider hat es die Stadt Darmstadt verpasst, ihrerseits ein wichtiges öffentlichkeitswirksames Signal an die "große Politik" zu senden und den Zusammenhang zwischen der angespannten Lage der Kommunalfinanzen und der fehlenden Besteuerung großer Vermögen zu verdeutlichen.

Das Abstimmungsergebnis:

Zustimmung durch SPD, UFFBASSE und natürlich DIE LINKE.
Ablehnung durch Bündnis90/Grüne, CDU, Piraten und zwei Mitglieder der Fraktion UWIGA, bei je einer Stimmenthaltung von UWIGA und FDP.

Die grün-schwarze Mehrheit ist offenbar von Kopf bis Fuß auf Mängelverwaltung eingestellt
Datenquelle: Bundesfinanzministerium

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1995, dass das Vermögenssteuergesetz Grundbesitz und sonstiges Vermögen zu unterschiedlich besteuere. Statt das zu ändern, setzte die damalige Bundesregierung kurzerhand mit Wirkung ab 1997 die Erhebung der Vermögenssteuer aus, obwohl das Vermögenssteuergesetz weiterhin in Kraft ist.