Zollrazzia am Klinikum

Werner Krone

Nach der Zollrazzia auf der Baustelle des Klinikums Ende Juli 2007 erklärte die Stadt Darmstadt laut Presseberichten, dass sich die beauftragte Baufirma vertraglich zur Zahlung von Mindestlöhnen verpflichtet habe. Es wurde auch berichtet, dass laut Aussage des Magistrats "alle Aufträge in ordnungsgemäßen und üblichen Ausschreibungsverfahren vergeben" wurden. Dadurch seien die Unternehmen auf die geltenden Tariflöhne verpflichtet worden.

Hintergrund

35 Beschäftigte einer rumänischen Werkvertragsfirma hatten auf der Baustelle des städtischen Klinikums die Arbeit niedergelegt. Sie hatten seit Monaten keinen Lohn mehr erhalten. In den rund 50 Millionen Euro teuren Neubau sollen Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie, Onkologie und Angiologie einziehen.
Nach Angaben des Zollamtes wurde nicht einmal die Hälfte des vorgeschriebenen Mindestlohns von 12,40 Euro pro Stunde gezahlt.
Unsere Fraktion hat die Ereignisse um die Zollrazzia auf der Baustelle des Klinikums zum Anlass genommen, um die Ausschreibungs- und Vertragsregularien sowie die rechtlichen Möglichkeiten des Magistrats zu hinterfragen. Im Einzelnen wollten wir wissen:

  1. Wurden die Unternehmen zur Zahlung von Mindestlöhnen laut Entsendegesetz verpflichtet, oder bezieht sich die Aussage auf tariflich vereinbarte Löhne?
  2. Bezieht die Verpflichtung auch Subunternehmen und Subunternehmen von Subunternehmen mit ein?
  3. Welche Konsequenzen können Verstöße gegen die Vereinbarung haben? Sind Vertragsstrafen vereinbart? Ist eine Kündigung des Vertrags möglich?
  4. Wird bei allen städtischen Vergaben eine entsprechende Tariftreueklausel in die Verträge aufgenommen? Wenn nicht, in welchen Fällen?
  5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt in Erfahrung zu bringen welche Subunternehmer auf städtischen Baustellen tätig sind? Welche Erfahrungen gibt es?
  6. Welche Möglichkeiten hat die Stadt die Abführung von Steuern und Sozialabgaben durch Unternehmer und Subunternehmer zu kontrollieren, wer führt diese Kontrollen durch und welche Erfahrungen gibt es?

Antwort der Stadt:Laut dem zuständigen Dezernenten Dierk Molter muss jeder Bieter erklären, dass er neben der Erfüllung seiner steuerlichen und sozialen Verpflichtungen auch den Verpflichtungen der Tarifordnungen nachkommt. Auch darf der Bieter keine Leistungen an Nachunternehmer vergeben, wenn dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt - dazu gehört die Einhaltung der Mindestentgeltsätze. Jeder Ausschreibung sei ein Formblatt "Tariftreueerklärung" beigefügt, das zu unterschreiben sei.

 

Unsere Meinung

Also alles in Ordnung in Darmstadt? Zweifel sind angebracht. Wie hätte es sonst zu den Ereignissen beim Klinikum kommen können? Wir werden die Antworten der Stadt einer eingehenden Prüfung unterziehen.