Kleine Anfrage "E-Mail-Archivierung"
Antwort von OB Hanno Benz
Vorbemerkung:
Am 1. Juli erschien auf der Internetseite des Darmstädter Echos der Artikel „Schwere E-Mail-Panne in Darmstadts Verwaltung“, der über technische Störungen und einen Ausfall der städtischen E-Mail-Kommunikation berichtete.
Darin heißt es: „Löschung und Archivierung seien nicht angegangen worden. Über 25 Jahre lang hätten sich E-Mails in der Stadtverwaltung angesammelt. Benz habe jetzt verfügt, dass ab 17. Juli alle E-Mails, die älter als 2011 sind, gelöscht werden.“ Sowie weiter: „Group-Wise dient dem Verwalten von E-Mails, Terminen, Aufgaben, Adressen und Dokumenten.“
In der Archivsatzung der Stadt Darmstadt ist Folgendes geregelt (Link, §3 (5)): „Dienststellen der Stadt Darmstadt dürfen Unterlagen nur vernichten oder Daten nur löschen, wenn das Stadtarchiv die Übernahme abgelehnt oder nicht innerhalb von 6 Monaten über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entschieden hat.“
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
- Werden die genannten E-Mails, die älter als 2011 sind, unwiderruflich gelöscht?
- Werden auch Termine und Dokumente gelöscht, die älter als 2011 sind? Wenn ja, werden diese unwiderruflich gelöscht?
- Ist das Stadtarchiv in die Löschung der E-Mails und Daten involviert bzw. wurden dem Stadtarchiv die E-Mails und Daten zur archivischen Bewertung und, im Falle einer Archivwürdigkeit, zur digitalen Langzeitarchivierung angeboten?
- Ist damit zu rechnen, dass das Löschen der E-Mails und Daten zu einer Lücke in der städtischen Überlieferung führt?
Dateien
- 20260727-Beantwortung_KA_E_Mail_Archivierung.pdf
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