Änderungsantrag „Förderquote auf 80% erhöhen“

Linksfraktion

zur Vorlage Nr. 2021/0143 „Fördermittelprogramm Photovoltaik“

Den Link zum Originalantrag finden Sie hier

Die „Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Fördermittelprogramm Photovoltaik“ ist an geeigneter Stelle durch folgende Sachverhalte zu ergänzen:

1. Die Förderquote von Mini-PV-Anlagen/Balkonmodulen für Inhaber*innen der Teilhabecard beträgt 80% der Anschaffungs- und Installationskosten
2. Der maximale Förderbetrag beträgt in diesem Fall 320 Euro.
3. Bei der Nachweisführung ist die Teilhabecard hinzuzufügen

Begründung:

Die Vorlage behandelt alle Einwohner*innen der Stadt Darmstadt, unabhängig von ihrem ökonomischen Status gleich. Dies führt zu einer Benachteiligung von Haushalten mit geringem Einkommen, deren ökonomische Situation es nicht zulässt, größere Investitionen in Höhe mehrerer hundert Euro zu tätigen. Gerade diese Haushalte können jedoch von der Bereitstellung günstiger PV-Module in ihrer Lebenssituation besonders profitieren und durch die Reduktion der Stromkosten wenigstens in kleinen Teilen ihre ökonomische Situation verbessern.