Kleine Anfrage "Sanktionen SGB II im Jobcenter Darmstadt 2019/2020"
Antwort von Stadträtin Akdeniz
Ich frage den Magistrat:
1.
Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte (gegliedert nach Alter und Geschlecht) waren jeweils vom Januar 2019 bis Januar 2021 (in absoluten Zahlen und prozentual) im Rahmen des Jobcenter Darmstadt von einer Sanktion nach § 31 bzw. nach § 32 SGB II betroffen?
2.
Bitte fügen Sie Ihrer Antwort zu Frage 1. eine Tabelle zum Vergleich der Sanktionsquote der hessischen Jobcenter für den oben genannten Zeitraum bei.
3.
Wie wurden die entsprechenden Leistungseinschränkungen jeweils begründet, welche Höhe hatten diese, und wie lange währten sie (tabellarisch, differenziert nach Art der Pflichtverletzung / Meldeversäumnis, Umfang und Dauer der Kürzung)?
4.
In wie vielen Fällen wurden Leistungskürzungen nach §§ 31 und 32 SGB II vom Januar 2019 bis Januar 2021 (in absoluten Zahlen und prozentual) ggf. wieder zurückgenommen, und was war der Anlass hierfür?
5.
Wie viele Neubeantragungen und damit Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – bitte aufgliedern nach vollständigem Leistungsbezug und Aufstockenden - kamen im letzten Jahr hinzu?
a) Wie viele entfielen davon auf den Personenkreis der Sozialschutzpakete der Bundesregierung (Solo-Selbständige, Kleinunternehmende, freiberuflich Tätige)?
b) Wurden mit diesem Personenkreis Eingliederungsvereinbarungen (§15 SGB II) abgeschlossen? Wurde dieser Personenkreis in die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit einbezogen? War dieser Personenkreis von Sanktionen nach §§ 31 und 32 SGB II betroffen? Wenn ja, bitte analog der Fragen 1. bis 4. beantworten.