Kleine Anfrage "Kleine Anfrage Tariflosigkeit und Befristung beim KA-GEL"

Uli Franke

Antwort offen

Vorbemerkung:

Im Jobportal des EAD findet sich eine Stellenausschreibung „Mitarbeiter/in für Haushaltsauflösungen“ in der KA-GEL GmbH. Die Stelle erfordert erhebliche Qualifikation und beinhaltet Führungsaufgaben.

Die Arbeitszeit ist mit 40 Stunden/Woche angegeben, der Jahresurlaub beträgt 25 Tage. Das passt zu der Angabe im Beteiligungsbericht 2022, dass die damals 16 Beschäftigen des KA-GEL ohne Tarifbindung eingestellt sind. Die Stellenausschreibung macht deutlich, dass dies zu einer erheblichen Schlechterstellung der betroffenen Angestellten gegenüber den tariflich Beschäftigen in der Stadt und den Eigenbetrieben führt.

Die Stelle wird merkwürdigerweise in der „Infobox“ als unbefristet ausgeschrieben, während weiter unten ein „befristetes Arbeitsverhältnis mit Verlängerungsoption“ angeboten wird.

Der Fragesteller erinnert vorab an die folgende Passage in der Stadtwirtschaftsstrategie der Stadt Darmstadt: Die Wissenschaftsstadt nimmt ihre soziale Verantwortung im Stadtkonzern wahr. Die Unternehmen der Stadtwirtschaft sind verantwortungsvolle Arbeitgeber. Hierzu gehören wettbewerbsfähige Löhne und Gehälter, Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen und die Minimierung von Leiharbeitsverhältnissen. Wettbewerbsfähige Löhne und Gehälter gehen mit tarifvertraglichen Regelungen einher. Tarifflucht ist nicht zulässig. Auf sachgrundlose Befristungen wird nach Möglichkeit verzichtet.


Ich frage den Magistrat:

1.
Wer hat aus welchem Grund entschieden, im KA-GEL nach dessen Eingliederung in die Stadtwirtschaft von der in der Stadtwirtschaftsstrategie vereinbarten Selbstverpflichtung, dass Tarifflucht nicht zulässig sei, abzuweichen und auf eine Tarifbindung zu verzichten?

Gibt es Überlegungen, die Beschäftigungsverhältnisse des KA-GEL in absehbarer Zeit in einen Tarifvertrag zu überführen?

2.
Werden wenigstens die Gehälter der Beschäftigten des KA-GEL und deren Steigerungen in Anlehnung an einen Tarifvertrag festgelegt?

Wenn ja, an welchen?

Wenn nein, werden die Löhne individuell vereinbart oder gibt es ein intern festgelegtes Gehaltsgefüge? Wie werden die Lohnerhöhungen ausgehandelt?

3.
Aus welchem Sachgrund (nach Teilzeit- und Befristungsgesetz) wird nur ein befristetes Arbeitsverhältnis angeboten? Welche Dauer hat die Befristung?

Falls die Befristung sachgrundlos erfolgt, ist das Motiv dann, auf diesem Weg eine „Probezeit“ mit einer längeren Dauer als die gesetzlich vorgesehenen 6 Monate zu realisieren?

Wäre eine verlängerte Probezeit aus Sicht des Magistrats ein legitimer Grund, abweichend von der Selbstverpflichtung in der Stadtwirtschaftsstrategie sachgrundlose Befristungen einzusetzen?