Kleine Anfrage "Verkauf der städtischen Wohnungsbestände - Wohnungsbewirtschaftung allgemein"

Martina Hübscher-Paul

Antwort von Stadträtin Lindscheid

Frage 1:
Wie ist der Sachstand des beabsichtigten Verkaufs der städtischen Wohnungsbestände an die Bauverein AG?
Antwort:
Wir sind in Verhandlungen mit der Bauverein AG. Auf Seiten der Stadt werden die notwendigen Bestandsinformationen zusammen getragen.

Frage 2:
Wird die Vorlage - Finanzplan des Eigenbetriebs IDA (siehe oben) - wie geplant eingehalten? Wenn ja, bitte Erläuterungen zu den jeweils geplanten Verkaufsmargen/Jahr.
Antwort:
Da bisher keine Entscheidung herbeigeführt werden konnte, ist der Finanzplan bezüglich 2011 nicht einzuhalten. Eine weitere Aussage ist derzeit nicht möglich.

Frage 3:
Ist beabsichtigt, wirklich alle Wohnungen aus städtischem Besitz zu verkaufen, oder bleiben Restbestände im Besitz der Stadt Darmstadt bzw. IDA? Wenn ja, in welchem Umfang, zu welchem Zweck und welche Wohnungen?
Antwort:
Die auf z.B. Schulgelände befindlichen Dienstwohnungen, die von Beschäftigten der Stadt bewohnt und im Rahmen Hessischer Dienstwohnungsvorschriften (HDWV) bewirtschaftet werden, bleiben im Eigentum der Stadt. Weitere Informationen sind noch nicht möglich.

Frage 4:
Ist beabsichtigt, alle Wohnungen, außer den Wohnungen, die ggf. bei IDA verbleiben (siehe oben), an die Bauverein AG zu verkaufen, oder sind auch andere Interessenten aus der Wohnungswirtschaft als Käufer möglich? Wenn ja, welche?
Antwort:
Die Verhandlungen werden mit der Bauverein AG, als Tochterunternehmen der Stadt geführt. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.

Frage 5:
Entsprechend dem Koalitionsvertrag sollen bestimmte Anteile des städtischen Wohnungsbestands an Träger des betreuten Wohnens oder anderer Sonderformen angeboten werden. Werden diese Planungen weiterverfolgt? Wenn ja, in welchem Umfang, Rahmen und um welche Wohnungen geht es dabei?
Antwort:
Der Verkauf der Objekte Lauteschlägerstraße 13 - 15, Emilstraße 7, Frankfurter Straße 37 an die Bauverein AG in Kombination mit der Neuen Wohnraumhilfe wird derzeit betrieben.

Frage 6:
Wie will die Stadt Darmstadt nach dem Verkauf der städtischen Wohnungen ihrer Verpflichtung zur Versorgung der Obdachlosen, Zwangsgeräumten und den Einkommensschwächsten nachkommen?
Antwort:
Mit der Veräußerung des städtischen Wohnungsbestandes sollen Bindungen vereinbart werden, die sicherstellen, dass auch künftig der Zugriff auf diesen Wohnraum zur Versorgung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen gewährleistet ist.

Frage 7:
Angesichts der Erhöhung der Grundsteuer B und die Konsequenzen dieser Maßnahme für die Mietpreisentwicklung bitte ich den Magistrat um eine fachlich begründete (z.B. durch das IWU) Einschätzung der Auswirkungen auf die Mietpreise, hierbei bitte ich auch den möglichen Zusammenhang mit den weiteren absehbaren Steigerungen der Energie- und der anderen Nebenkosten herzustellen und aufzuzeigen.
Antwort:
Nach § 50 Abs. 2 HGO sind Anfragen nur zulässig zum Zwecke der Überwachung des Magistrats und seiner Verwaltung. Unzulässig sind nach einhelliger Literatur und Rechtsprechung daher Fragen, die lediglich der Informationsbeschaffung, Meinungserforschung oder der politischen Profilierung dienen. Die von Ihnen gestellte Frage dient der Informationsbeschaffung und nicht der Überwachung.