Kleine Anfrage "Zielvereinbarung gemäß §48 SGB II für 2015"
Antwort von Stadträtin Akdeniz
Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung sind verpflichtet, mit der Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr Zielvereinbarungen abzuschließen (§48b Abs.1 S.1 Nr.3+4 SGB II). In diesen ist zu regeln, welche Ziele für das laufende Jahr umgesetzt werden sollen. Die Zielvereinbarung stellt somit die Handlungsperspektive des jeweiligen Jobcenters dar.
Frage 1:
Welche Zielvereinbarungen hat die Bundesagentur für Arbeit und der kommunale Träger mit der Geschäftsführung des Jobcenters Darmstadt als gemeinsame Einrichtung für das Kalenderjahr 2015 getroffen?
Antwort:
- Geschäftspolitische Ziele im Rahmen des Zielsystems (§48b SGB II),
- lokale Ziele zwischen gemeinsamer Einrichtung und Agentur für Arbeit,
- Vereinbarungen zum Zielnachhalteprozess,
- kommunale Ziele.
Die Geschäftspolitischen Ziele SGB II lauten:
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit: 1,8% ggü. VJ
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug: -0,1% ggü. VJ
Die lokalen Ziele lauten:
- Investitionen: budget- und marktwirksame Umsetzung der Maßnahmezielplanung und Maßnahmeeintrittsplanung
- Aktivierung: Erhöhung der Beratungsintensität bei knapper werdenden personellen Ressourcen
- Jugendarbeitslosigkeit: Spezielle Einmündungen SGB II in Ausbildung des dualen Systems, Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildung, Abschluss einer Vereinbarung zwischen Jugendamt und Jugendberufsagentur 2015/2016
Die Vereinbarungen zum Zielnachhaltedialog lauten:Der Stand der Zielerreichung wird in Gesprächen zwischen der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführung des Jobcenters regelmäßig erörtert, sowie wenn notwendig Steuerungsmaßnahmen vereinbart und nachgehalten.
Die kommunalen Ziele lauten:
- Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
- Armut bekämpfen - Existenz sichern
- Zielgruppen passgenau fördern
- Lokale und regionale Netzwerke stärken
- Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt/Ausbildungsmarkt sichern
- Bildungs- und Teilhabepaket/Teilhabecard-Nutzung erhöhen
Frage 2:
Welche konkreten Angebotswerte und lokalen Ziele beinhaltet die entsprechend abgeschlossene Zielvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Darmstadt und dem Jobcenter Darmstadt für das Jahr 2015?
Antwort:
In der Zielvereinbarung 2015 zwischen der Agentur für Arbeit Darmstadt und dem Jobcenter Darmstadt für das Jahr 2015 wurden folgende Angebotswerte festgelegt:
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
| Angebotswert | |
| IQ in % | in % |
| 24,2 | 1,8 |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
| LZB Plan 2015 | Angebotswert LZB in % |
| 5.547 | -0,1 |
Dateien
- Kleine Anfrage Zielvereinbarung §48 SGB II 2015 - Antwort
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