Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz

Tamara Hanstein

Rede zur Magistratsvorlage 2025/0312

Seit 2021 existiert die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz und ja dafür gibt es eine rechtliche Grundlage, die können wir hier auch nicht ändern. Was wir aber ändern können, ist, ob wir diese rechtliche Grundlage nutzen, oder uns das Geld sparen.

Sie führen 3 Argumente für die Videoüberwachung an: Das subjektive Sicherheitsempfinden, Abschreckung und bessere Aufklärung.
 

Gehen wir diese mal der Reihe nach durch:

Das subjektive Sicherheitsempfinden: Hier wird eine Umfrage von 2022 mitgeliefert. Nur existierte die Videoüberwachung hier schon. Wer sagt denn, dass die subjektive Unsicherheit nicht durch die Videoüberwachung entsteht, weil sie darauf hindeuten das es hier eine Gefahr geben könnte? Nun gut die meisten Studien sagen, dass Videoüberwachung keinen signifikanten Einfluss auf ein subjektives Sicherheits- oder Unsicherheitsempfinden hat. Und übrigens auch nicht auf die objektive Sicherheit, weil sie ja nicht eingreifen können, aber dass nur nebenbei.

Nun zur Abschreckung. Hierzu werden ja netterweise Zahlen mitgeliefert, insbesondere wenn man die Vorlage von 2023 mit dazu nimmt. Wir sehen mit gewissen Schwankungen das Zahl der Straftaten sowohl auf dem Luisenplatz, als auch den Referenzplätzen Marktplatz und Platz der deutschen Einheit zwischen 2020 und 2024 ansteigen. Schaut man sich die Detaildarstellung für den Luisenplatz an sind dagegen nur zwei klare Trends erkennbar, der Rest beweg sich einfach in gewissen Schwankungen. Der erste Trend ist das die Zahl der Diebstähle steigen von 36 in 2020 zu 81 in 2024. Bis hier hin lässt sich also keinerlei Abschreckung erkennen. Der 2. Trend findet sich bei den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz, hier gibt es tatsächlich eine Abnahme von 60 in 2020 auf 6 Fälle in 2024 und damit Abschreckung? Nun da ist nur eine Kleinigkeit: Kein Mensch hört plötzlich auf süchtig zu sein, nur weil eine Kamera an einem Ort platziert wird, wo er vorher konsumiert hat. Es führt nur zu Verdrängung und damit dazu dass die Süchtigen im Zweifel schlechter für Sozialarbeiter*innen auffindbar sind, die ihnen helfen könnten.

Der Dritte Punkt die Aufklärung. Hierzu wird in der Vorlage ein spezifischer Fall genannt. Das Ding ist nur damals stand auch schon im Echo, dass die Täter in diesem Fall noch in der gleichen Nacht geschnappt wurden, weil ein Zeuge die Polizei alarmiert hatte. Ein Zeuge keine Kamera. Zur Aufklärungsquote auf dem Luisenplatz gibt es laut Herrn Wandrey im Ausschuss keine Zahlen. Also wars das mit meinen Ausführungen?

Nein, dann nehme ich halt die Zahlen, die wir 2023 durch eine große Anfrage erhalten haben, sie reichen dann halt nur bis 2022. Zwischen 2014 und 2022 lag die Aufklärungsquote aller Straftaten auf dem Luisenplatz durchweg zwischen 75% und 85%. Wobei die 85% 2016 auftraten, also in einem Jahr ohne Videoüberwachung. 

Damit hätten wir alle in der Vorlage genannten Argumente widerlegt.
 

Ich würde also mal zusammenfassen: Die Videoüberwachung bringt nichts, also können wir sie und ihren Grundrechtseingriff auch abschaffen.