Pressemitteilung: "Auf dem Weg zum Nulltarif: klare Regeln für Zahlungsverlängerung bei Bußgeldern!"
Zur Antwort des Magistrats auf die Anfrage zum Thema Fahrausweisprüfung im ÖPNV
Aus der Antwort des Magistrats auf eine erneute Anfrage der Linksfraktion Darmstadt zum Thema Fahrausweisprüfung im ÖPNV wird deutlich, dass es bei den Darmstädter Verkehrsunternehmen Heag mobilo und Heag mobibus keine klaren, einheitlichen Regelungen für die Verlängerung der Zahlungsfrist bei erhöhten Berfördeungsentgeldern (EBE) gibt.
“Das ist Willkür. Aus der Anfrage wird klar, dass die Entscheidung, ob eine Zahlungsverlängerung genehmigt wird oder nicht, letztendlich bei den Mitarbeitenden und deren Vorgesetzten liegt. Ob jemand eine Verlängerung bekommt oder nicht darf nicht vom Gutdünken der jeweiligen Sachbearbeiter*innen abhängen, sondern es braucht klare und transparente Regeln.” betont Maria Stockhaus, die verkehrspolitische Sprecher*in DER LINKEN.
Das EBE beträgt aktuell 60 Euro, und kann direkt im Verkehrsmittel in bar ausgezahlt werden. Ansonsten besteht eine 7-tägige Zahlungsfrist bei Heag mobilo, die in der Regel - aber nicht immer - auf 30 Tage verlängert werden kann. Wird die Frist nicht eingehalten, wird der Fall an ein Inkassounternehmen weitergeleitet. “Es gibt viele Menschen, die diesen Betrag nicht sofort, oder überhaupt innerhalb der Frist von 7 Tagen zahlen können. Da noch nicht mal eine Ratenzahlung möglich ist, geraten Personen mit niedrigem Einkommen leicht in eine schwierige finanzielle Situation. Da kann es doch nicht sein, dass eine Zahlungsverlängerung vom guten Willen einzelner Mitarbeiter*innen abhängt” fährt Stockhaus fort.