Pressemitteilung: "Sanktionen aussetzen!"
Zur Einbringung des Antrags „Aussetzung der Verhängung von Sanktionen gegen ALG II–Beziehende“
Mit dem Antrag „Aussetzung der Verhängung von Sanktionen gegen ALG II – Beziehende“ fordert die Fraktion „Die Linke“ die Stadt Darmstadt auf, ihre Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Darmstadt zu beauftragen, die gängige Sanktionspraxis des SGB II bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit auszusetzen.
Zurzeit ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, das prüft, ob die gegenwärtige Sanktionspraxis der Jobcenter gegen das Grundgesetz verstößt. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.
Die Leistungen des SGB II definieren das absolute Existenzminimum. Durch Sanktionen, die im Ermessen des Jobcenters liegen, kann dieses Existenzminimum trotzdem gekürzt werden oder ganz wegfallen. Dies widerspricht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Grundrecht auf Berufsfreiheit.
Sanktionen gehören in Jobcentern zur Tagesordnung und können 10% – in Extremfällen 100% Leistungskürzung für einen Zeitraum von mind. 3 Monaten betragen. In besonders gravierenden Fällen wird nicht einmal mehr die Miete bezahlt. In Darmstadt sind in Schnitt rund 250 ALGII-Beziehende pro Monat von Sanktionen betroffen, wie eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ vom März dieses Jahres zeigte.
„Hinter jeder dieser Sanktionen, die wie Strafmaßnahmen empfunden werden, steckt ein Einzelschicksal. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden dadurch noch weiter in die Not gedrängt. Sanktionen sind keine pädagogischen Antworten, sondern lediglich Drangsalierung und häufig Ausdruck sozialer Ignoranz“, so Martina Hübscher-Paul, „ich warne jedoch gleichzeitig von Pauschalurteilen gegen Menschen, die Transferleistungen erhalten, denn der überwiegende Teil der Sanktionen geht auf Banalitäten wie Terminversäumnisse zurück. Das ist überzogen und absolut unverhältnismäßig.“
Eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zeigte: Von den Sanktionen werden im Schnitt ca. 40 % rechtswidrig verhängt, was sich durch erfolgreiche Widersprüche und Klageverfahren vor Sozialgerichten zeigt. Naheliegend ist, dass die Quote noch höher liegt, da sich nur ein kleiner Teil der Betroffenen mit Rechtsmitteln zur Wehr setzt.
Zu Recht landet diese Praxis daher jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht.