Kleine Anfrage "Miethöhen bei der Bauverein AG und Inanspruchnahme der Mieterhöhungs-Begrenzung"
Vorbemerkung
Ich wiederhole meine Anfrage vom 16.7.2019 für die aktuelle Verteilung der Miethöhen bezogen auf den Mietspiegel. Stichtag soll der 1.2.2022 sein, oder wenn es aus technischen Gründen günstiger ist auch der 1.3.2022.
Ich frage den Magistrat:
1.
a) Wie viele frei finanzierte Wohnungen vermietete die Bauverein AG zum oben genannten Stichtag? Wie viele von ihnen können im Hinblick auf den Mietspiegel ausgewertet werden? Welche Arten von Wohnungen sind grundsätzlich nicht zum Vergleich mit dem Mietspiegel geeignet?
b) Bei wie vielen der auswertbaren Wohnungen lag die Miete genau auf dem Mietspiegel-Niveau?
c) Bei wie vielen dieser Wohnungen lag die Miete zu diesem Zeitpunkt um bis zu 10% über dem Mitspiegel-Niveau und bei wie vielen überschritt sie dieses Niveau um mehr als 10%?
d) Bei wie vielen dieser Wohnungen lag die Miete zu diesem Zeitpunkt um bis zu 5% unter dem Mitspiegel-Niveau, bei wie vielen lag sie um 5% bis 15% und bei wie vielen lag sie um mehr als 15% darunter?
e) Bei wie vielen dieser Wohnungen wurde die Miete seit Inkrafttreten des neuen Mietspiegels 2020 noch nicht erhöht?
2.
a) Wie viele Haushalte mit „mittlerem Einkommen“ haben bisher von der zwischen Stadt und Bauverein AG vereinbarten Begrenzung der Mieterhöhung auf 1% Gebrauch gemacht?
b) Wie werden die Mieterinnen und Mieter über diese Möglichkeit informiert?
Dateien
- Kleine Anfrage Miethöhen Bauverein und Inanspruchnahme Mieterhöhungs-Begrenzung - Antwort
PDF-Datei (292 KB) - Auswertung der Anfragen zum Vergleich Bauverein-Mieten mit Mietspiegel
PDF-Datei (52 KB)