Kleine Anfrage "Widerspruchsbewältigung durch das Jobcenter Darmstadt"

Karl-Heinz Böck

Zahlreiche Entscheidungen des Jobcenter Darmstadt werden von den Betroffenen nicht akzeptiert, und sie wenden sich mit Widersprüchen gegen die jeweiligen Bescheide.

Ich frage den Magistrat:

1.
Wie viele Widersprüche mussten die Mitarbeiter*innen des Jobcenter Darmstadt seit 2015 bis jetzt bearbeiten?
a) Stellen Sie bitte dar zu welchen Themen die Widersprüche gestellt wurden.
b) Wie vielen Widersprüchen wurde ganz oder teilweise im Widerspruchsverfahren abgeholfen?
c) In wie vielen Fällen wurden Widersprüche von den Widerspruchsführern zurückgenommen?
d) In wie vielen Fällen wurde bei Nichtabhilfe von den Widerspruchsführern Klage eingelegt?
e) In wie vielen Fällen waren die Klagen ganz oder teilweise durch Urteil erfolgreich?
f) Wie viele Erledigungen der Widersprüche erfolgten nach Erörterungsgesprächen?
g) Wie sehen in diesem Zusammenhang die Zahlen des Jobcenter Darmstadt im Verhältnis zu denen der anderen hessischen Jobcenter aus?

2.
Wie sieht die Verwaltungspraxis bei der Widerspruchsbearbeitung konkret aus? Welche Weisungen an die Mitarbeiter*innen des Jobcenters liegen vor, und welche Schulungen werden ihnen angeboten?

3.
Im Jobcenter Darmstadt existiert ein sogenanntes „Kundenreaktionsmanagement“ (KRM). Wie viele Beschwerden von Betroffenen gingen seit Bestehen dieses KRM ein? In wie viel Fällen wurde die Beschwerden von Seiten des Jobcenters als berechtigt angesehen und wurde im Sinne der Beschwerdeführer entschieden?

4.
Welche Prüfungen des Jobcenter Darmstadt durch übergeordnete Stellen (u.a. Innenrevision) gab es in den letzten fünf Jahren?