Kleine Anfrage "Rückabwicklung TINA"

Tamara Hanstein

Antwort offen

Vorbemerkung:
Wie inzwischen auch das Gutachten bestätigt: Die TINA verursacht Lärmemissionen und Erschütterungen. Aktuell wird zwar an Lösungen gearbeitet, aber für den Fall, dass dies nicht gelingt, wäre auch die Rückabwicklung eine mögliche Konsequenz.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
 

1.
Inwiefern ist eine Rückabwicklung der Vergabe noch möglich?

2.
Welche Bedingungen müssen für eine Rückabwicklung der Auftragsvergabe erfüllt sein?

3.
Ist eine Stornierung der nicht gezogen Optionen möglich und wenn ja, zu welchen Konditionen?

4.
Ist eine Rückabwicklung möglich, wenn die TINA weiterhin nicht zugelassen wird? Wenn nein, warum nicht?

5.
Falls eine Rückabwicklung vorgenommen wird, wie sollen die dann fehlenden TINAs ersetzt werden?

6.
Bis zu welchem Zeitpunkt ist eine Rückabwicklung der Vergabe möglich?